Vergabe der Treppenhausreinigung an ein Reinigungsunternehmen
Preis: 51,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Vor einem Gespräch mit dem Vermieter möchte ich mich über die Rechtssituation informieren.
In unserem Haus mit insgesamt sieben Mietparteien lag die Treppenhausreinigung bisher bei den Mietern. Allerdings reinigen nur die beiden Parteien auf unserer ersten Etage regelmäßig. Die Sauberkeit in Treppenhaus und Keller läßt entsprechend zu wünschen übrig.
Der Vermieter ist nur bei Mieterwechseln im Haus und nimmt den Zustand seit Jahren regelmäßig mißbilligend zur Kenntnis, ohne konkrete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies hat sich nun geändert. Durch Aushang und Einwurf einer nicht adressierten Aushangkopie in den Briefkasten sind die Mieter davon unterrichtet worden, dass die Treppenhausreinigung fremdvergeben wird. Die Kosten werden auf die Mieter umgelegt.
Als Mieter, die ihren Pflichten auf ihrer Etage regelmäßig nachgekommen sind, fühlen wir uns natürlich benachteiligt und fragen uns, ob wir für die Nachlässigkeit der übrigen Mietparteien so ohne weiteres finanziell herangezogen werden können.
Zur vertraglichen Situation:
In einer Anlage zum Mietvertrag, die durch Unterschrift Vertragsbestandteil ist, findet sich folgende Passage:
"Treppenhaus-, Hauseingangsbereich-, Keller- sowie Bodenreinigung obliegt anteilsmäßig und nach interner Reinigungsordnung den Mietern, soweit diese Verpflichtung nicht einer Reinigungsfirma übergeben wurde. (Siehe "Allgemeine Hausordnung".) Der Vermieter behält sich vor, die Hausreinigung an eine Reinigungsfirma zu vergeben. Die Kosten hierfür werden in der Betriebskostenabrechnung umgelegt. Hiermit erklärt sich der Mieter vorbehaltlos einverstanden."
In der Hausordnung, auf die verwiesen wird, heißt es: "Die Hausbewohner haben wechselnd nach der vom Vermieter aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimmten Art das Treppenhaus sowie Fenster und die sonstigen gemeinschaftlich benutzten Räume, Plätze oder Höfe sauberzuhalten, sofern die Arbeiten nicht als Betriebskosten abgerechnet werden."
Das grundsätzliche Recht des Vermieters zur Bestellung einer Reinigungsfirma ist unbestritten. Dennoch stellen wir uns folgende Fragen:
Ist es wirklich rechtens, dass auch die Parteien an den Kosten beteiligt werden, die ihren Verpflichtungen bisher nachgekommen sind? Können wir verlangen, unsere Etage weiterhin selbst zu reinigen, ohne finanziell herangezogen zu werden?
Die Hausordnung (s.o.) geht davon aus, dass die Hausbewohner die Reinigung "nach der vom Vermieter aufgestellten Reihenfolge und in der von ihm bestimmten Art" vornehmen. Beides hat der Vermieter nicht zur Verfügung gestellt, d.h. es gibt keinen Reinigungsplan und keine Beschreibung der auszuführenden Arbeiten.
Kann man dem Vermieter seinerseits eine Verletzung der Hausordnung vorhalten und ihn auffordern, zunächst einmal die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Reinigung durch die Mieter funktioniert, bevor er eine Firma beauftragt? Zielsetzung wäre, innerhalb einer bestimmten Frist die Mieter zum gemeinsamen Handeln zu bewegen oder eine sonstige hausinterne Regelung zu erreichen.
Wie ist der Umstand zu bewerten, dass der Vermieter jahrelang eine duldende Haltung eingenommen hat? Kann vor diesem Hintergrund die sofortige Beauftragung einer Firma abgelehnt und eine Fristsetzung mit Ankündigung einer Maßnahme bei erfolglosem Verstreichen der Frist verlangt werden?
Die Klärung dieser Fragen ist uns vor einer Kontaktaufnehme mit dem Vermieter wichtig.
Treppenhausreinigung









