Frage geschrieben am 08.03.2010 17:20:53
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Verfolgung und Bedrohung
Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 983Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
als Hausverwalter einer WEG und Sondereigentumsverwalter einer Wohnung eines WEG-Mitgliedes, sind wir nunmehr seit vielen Monaten von diesem WEG-Mitglied, dessen Sondereigentumsverwaltung wir im September 2009 gekündigt haben, auf vielfältigste Weise bedrängt worden.
Dieses WEG-Mitglied ist ein Prozess–erfahrener und vermögender Geschäftsmann
und hat uns gegenüber und auch über uns
- eine große Zahl unwahrer Behauptungen aufgestellt,
- uns beschimpft,
- uns eingeschüchtert (unter anderem in dem Stil: „Sie müssen keine Angst vor mir haben, ich will Ihnen doch nichts Böses",
- uns auch Dritten gegenüber verleumdet,
- vielfach und teilweise sehr subtil, mit finanziellen Forderungen gedroht,
- mit einer unglaublichen Zahl von Faxen, Anrufen, Mails und Postbriefen mit bis zu 5 Stück am Tag und Nacht, terrorisiert.
- Er hat erst zu einem Zeitpunkt die Schlagzahl seiner Kontaktnahmen reduziert, als wir eine Zeugin herbeiholten.
- Auf unseren Hinweis, dass wir auch dann, wenn wir nicht auf diese Schreibflut reagieren, den darin enthaltenen Behauptungen zustimmen, ist zwar etwas die Form der Dauerbelästigung zurückgegangen,
- Dennoch hat er weiter permanent versucht uns zu Verunsichern, leider auch teilweise mit Erfolg. Er hat beispielsweise mit einem Fax zur Mittagszeit am Heiligabend 2009, mit „einer letzten Mahnung" drohte, obwohl es eine Mahnung zuvor nicht gegeben hat und er mit großer Wahrscheinlichkeit annehmen konnte dass wir das Fax auch lesen werden und uns zu Weihnachten darüber Gedanken machen.
- Zwischenzeitlich hat er seine Methode zu versuchen uns laufend in Angst zu halten geändert. Anstatt der direkten Beschimpfungen, unwahren Behauptungen, Verdrehungen, versteckten und immer offensichtlicheren Drohungen etc., versucht er nunmehr in verunglimpfender Weise unser berufliches Umfeld, die Miteigentümer und insbesondere den Beirat und Andere gegen uns in Stellung zu bringen.
- Seit einiger Zeit vermuteten wir, dass wir es mit einem Psychopathen zu tun haben. Doch erst unser diesbezüglich erfahrener Verwaltungs-Beirat machte uns darauf aufmerksam, dass es um unsere Existenzvernichtung geht und, dass wir es mit einem Stalker zu tun haben, der erst von uns ablässt, wenn es ihm gelungen ist, uns kaputt zu machen, oder er ausreichend Beschäftigung mit anderen Opfern hat.
- Wir müssen uns vor diesem uns verfolgenden WEG-Mitglied nachhaltig schützen.
Wir vermuten als Ursachen für dieses Verhalten, unsere jeweiligen Ablehnungen zu vielfältigen Angeboten für ihn zusätzlich tätig zu werden und darüber hinaus unsere Kündigungen bestehender Betreuungsverträge. Beispielsweise als Bauträger oder Baubetreuer, und unsere Kündigung als Sondereigentumsverwalter und als Betreuer seines von uns erfolg- und ertragreich aufgebauten Depots, etc.. Zu seinem absoluten Missfallen haben wir uns so zunehmend deutlich seinen von uns als Terror empfundenen Beherrschungs- und Bedrängungs-Versuchen entzogen. Neben Verdrehungen, Drohungen, Beschimpfungen, unwahren Behauptungen, zäher und/oder strittiger Zahlungsflüsse etc., sind auch die unzähligen Telefonate und zwei dicke Ordner Schriftverkehr, Ausdruck unserer Gründe dafür.
1. Welche Rechtswege sehen Sie dafür als aussichtsreich an?
2. Was könnte ein Strafantrag bewirken?
3. Gibt es Möglichkeiten diesen Menschen in finanziellen Regress zu nehmen?
4. Können Sie uns eine erfahrene, kompetente und engagierte Rechtsanwaltssozietät für die Wahrnehmung unserer Interessen mit Zulassung vor Gerichten in Hamburg empfehlen?
5. Gibt es Vereinigungen oder Einrichtungen/Institutionen von denen wir außerdem evtl. Hilfe erhalten können?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 08.03.2010 18:59:47 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
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hier müssen Sie zwischen den strafrechtlichen Sanktionen und den zivilrechtlichen Schritten unterscheiden, da es insoweit etwas andere Voraussetzungen sind und die Einleitung sich etwas unterscheidet:
Strafrechtlichen Sanktionen:
Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung dürfte hier der Straftatbestand des § 238 StGB erfüllt sein.
Daher empfehle ich Ihnen, alle Beweise zu sichern und sich auch von Zeugen dieses Verhalten schriftlich bestätigen zu lassen. Dann sollte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafantrag schriftlich mit allen Beweisen gestellt werde. Eine Verurteilung wird nach Ihren Angaben wahrscheinlich sein.
Ist der Gegenüber nicht entsprechend vorbestraft, wird es eine Geldstrafe werden. Kommt es dann zum Wiederholungsfall, kann es aber schnell in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden.
Zivilrechtlichen Schritte:
Auch hier gilt es zunächst, Beweise zu sichern. Liegen diese vor, kann die Unterlassung dieser Vorgehens, bis hin zur vollständigen Kontaktsperre verlangt werden.
Sofern Dritten gegenüber falsche Angaben gemacht worden sind, ist daneben auch der Widerruf möglich.
Möglich ist auch (Frage 4.) dann einen Schadensersatzanspruch finanzieller Art geltend zu machen. Dieses alles ergibt sich aus §§ 1004, 823 BGB. Der Schaden muss aber von Ihnen dargelegt und auch beweisen werden.
Ist es zudem zu nachweisbaren körperlichen Beeinträchtigungen gekommen, kann zusätzlich auch noch ein Schmerzensgeld nach den obigen Vorschriften verlangt werden.
Um dieses alles durchzusetzen, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten.
Selbstverständlich könnte auch unser Büro für Sie in Hamburg tätig werden, wobei allerdings die Mehrkosten aufgrund der Ortsverschiedenheit dann nicht von der Gegenseite zu erstatten wären.
Wenn Sie diese Kosten tragen wollen, setzen Sie sich doch mit uns in Verbindung. Ansonsten würde ich Ihnen noch einen Kollegen in Hamburg gerne benennen können
Möglich wäre auch vorab eine Beratung bei der
Opferhilfe Hamburg e.V.
Paul-Nevermann-Platz 2-4
22765 Hamburg
Telefon: 040 - 38 19 93
wobei dieses allerdings nach meiner Auffassung nicht die Tätigkeit eines Rechtsanwalts ersetzen kann, also eher die reine Beratung darstellt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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