Verfahrensrecht: Altes WEG-Verfahren nach dem FGG
| 26.05.2011 12:05 |
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Generelle Themen
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Im Jahr 2004 haben uns Miteigentümer verklagt. Es handelt sich um 2 nebeneinander liegende Einfamilienhäuser. Das Grundstück ist nach dem WEG geteilt. Das Verfahren geht noch nach dem FGG. In dem Verfahren haben wir einen Gegenantrag gestellt. Jetzt wurde der Antrag der Antragsteller in der letzten Instanz vom OLG abgewiesen. Unser Gegenantrag wurde zur weiteren Klärung zurückverwiesen. Noch hat das LG nichts weiter unternommen.
Was passiert, wenn wir unseren Gegenantrag zurückziehen? Wird das Verfahren dann mit dem Beschluss des OLG rechtskräftig oder gibt es einen neuen Beschluss des LG?









