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Verfahrensrecht: Altes WEG-Verfahren nach dem FGG


| 26.05.2011 12:05 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann


| in unter 1 Stunde

Im Jahr 2004 haben uns Miteigentümer verklagt. Es handelt sich um 2 nebeneinander liegende Einfamilienhäuser. Das Grundstück ist nach dem WEG geteilt. Das Verfahren geht noch nach dem FGG. In dem Verfahren haben wir einen Gegenantrag gestellt. Jetzt wurde der Antrag der Antragsteller in der letzten Instanz vom OLG abgewiesen. Unser Gegenantrag wurde zur weiteren Klärung zurückverwiesen. Noch hat das LG nichts weiter unternommen.

Was passiert, wenn wir unseren Gegenantrag zurückziehen? Wird das Verfahren dann mit dem Beschluss des OLG rechtskräftig oder gibt es einen neuen Beschluss des LG?
26.05.2011 | 12:34

Antwort

von

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
695 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich vorbehaltlich einer genauen Prüfung der Unterlagen gerne beantworten darf:

Nach Ihrer Schilderung wurde über den Antrag der Gegenseite rechtskräftig vom OLG entschieden.

Über Ihren Antrag hingegen wurde noch nicht entschieden.

Wenn Sie diesen nun zurücknehmen, dürfte das die Entscheidung des OLG über den Antrag der Gegenseite nicht berühren - darüber wurde ja bereits rechtskräftig entschieden.

Über Ihren Antrag wird nach Antragsrücknahme nicht mehr zu entscheiden sein - Ihnen können aber die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206

www.rechtsanwalt-schwartmann.de
www.koelner-onlinescheidung.de
www.mietrecht-in-koeln.de

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Bewertung des Fragestellers 2011-05-28 | 12:05


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