Frage geschrieben am 28.04.2010 21:26:50
Verfahren bei Anzeige
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 857Ich habe wegen Beleidigung eine Anzeige gemacht, nun teilte mir die Polizei mit das die Anzeige ohne meine Unterschrift oder das ich verhört wurde an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet. Diese werden mir bestimmt sagen das ich auf dem privatrechtlichen Weg klagen solle.
Der Jenige gegen den ich die Anzeige geamcht habe, hat mich in der Zwischenzeit wieder mehrfach beleidigt, den Finger gezeigt, die Zunge raus gestreckt, mich blöder Affe usw, genannt.
Was habe ich für Möglichkeiten gegen ihn vorzu gehen???
Antwort geschrieben am 28.04.2010 22:30:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie können eine erneute Strafanzeige unter Bezugnahme auf die bereits erfolgten Strafanzeigen stellen, um die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft auf die Wiederholungsgefahr hinzuweisen.
Zusätzlich können bzw. sollten Sie den Beleidiger auf privatrechtlichen Wege auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Aufgrund der Wiederholungsgefahr sollten Sie hierbei insbesondere die Möglichkeit einer einstweiligen verfügung in Betracht ziehen. Eine solche kann durch einen entsprechenden Antrag beim örtlich zuständigen Gericht erhalten werden.
Wenn dies nicht ausreicht, sollten Sie eine entsprechende Zivilklage in Erwägung ziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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