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Frage geschrieben am 06.02.2012 02:39:29

Verfahren 184b

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Geschlossen | Aufrufe: 398
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema Verfahren.
Sehr geehrter Rectsanwalt,

bei mir wurde eine Hausdurchsuchung wegen Verdacht 184b durchgeführt.
Der Verdacht trifft nach 184b,c leider zu.

Nun wurde mir eine Wartezeit von 6-8 Monaten prophezeit. Im Vermerk der zustaendigen Kripo steht sogar, dass die hiesige Auswertungsstelle 12 Monate braucht. Eine lange Zeit, auch unter dem Aspekt, dass mir mein Fehlverhalten schlagartig bewusst wurde und ich mich furchtbar schaeme. Leider haben die zuständigen Beamten auch noch vor der ganzen Familie ausgebreitet, was los ist und mich dann gefragt, ob ich ein privates Gespräch wuensche.

Ich bin nicht vorbestraft und moechte gegenueber der Staatsanwaltschaft mit offenen Karten spielen.

Meine Frage ist nun, wie die Staatsanwaltschaften mittlerweile auf derartige Delikte reagieren bzw. ob diese meist in Form eines Strafbefehls oder einer Hauptverhandlung behandelt werden. Da ich in einem kleinen Ort wohne, waere eine öffentliche Verhandlung für mich eine Katastrophe, weil es jeder erfahren wuerde. Da ich mich jetzt schon in Grund und Boden schäme, moechte ich gar nicht weiter denken. Kann ich auf einen Strafbefel hoffen, bzw. Wird die Staatsanwaltschaft eine schriftliche Stellungnahme akzeptieren.

Ich muss dazu sagen, dass bereits ein Rechtsanwalt die Verteidigung uebernommen hat. Dieser hat die Akte angefordert und dann mitgeteilt, dass erst nach Erhalt des Auswertungsbericht weitere Schritte moeglich sind. Ich denke, der Anwalt ist sehr kompetent, dennoch wurmt es mich, dass ich das ganze einfach fuer 6-12 Monate ruhen lassen muss.

Nun wuerde ich gerne nochmal von einem anderen Fachanwalt wissen ob ein Strafbefehl eine Chance hat und nach Erhalt des DV Berichts noch ausreichend Zeit fuer eine Stellungnahme ist.

Ich habe meinem Anwalt bereits vorab klar gemacht, dass ich die Strafe in jedem Falle verdoppeln werde, und den Teil an eine gemeinnützige Kindereinrichtung spende, unabhaengig davon, was die Staatsanwaltschaft verhaengt. So ist auch klar, dass es hier nicht bei Worten bleiben wird.

Das Material wuerde man wohl eher im unteren Bereich ansiedeln. Es handelt sich nicht um 'extremes' Material wie Kleinkinder etc, was auf keinen Fall heissen soll, das ich es schoen rede. Ca 10-20 Videos und ca. 50 Bilder. Der Umfang nach 184c ist etwas größer. Leider heisst ein Ordner "emule". Ein Filesharing Programm ist schon lange nict mehr auf dem Rechner installiert. Dennoch ist es wohl moeglich, dass mir nur wegen des Ordnernamens auch Verbreitung vorgeworfen wird.

Ich waere sehr glücklich, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten. Insbesondere interessiert mich die Sache mit dem Strafbefehl.

Vielen Dank im Voraus!!



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