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Frage geschrieben am 27.01.2012 18:18:52

Verfälschung von Urkunden

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 527
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hatten vor etwa 9 Jahren mit einer kleinen Baufirma schlüsselfertig ein Haus gebaut. Gekauft hatten wir ein Haus + Garage.

Anstatt die mitgekaufte Garage errichten zu lassen, ließen wir uns darauf ein, einen von uns gewählten Fachmann, der ein Planungsbüro betreibt, als Bauleiter einzusetzen. Die Baufirma baute also keine Garage, übernahm aber die Kosten für den von uns gewählten externen Bauleiter (Sowohl jener Bauleiter, als auch die Baufirma legten uns dar, wie dass nach HOAI ein Bauleiter sehr kostspielig wäre. Später stellte sich heraus, dass jener Bauleiter nur Maurer mit Zusatzqualifikation war, also niemals nach HOAI zu bezahlen wäre. Wir sind also reingefallen, aber das lässt sich jetzt nicht mehr ändern).

Das Haus wurde fertiggestellt und im Abnahmeprotokoll vermerkt, dass der Bauleiter, den die Baufirma anstatt der nichtgebauten Garage von uns übernommen hatte, nicht früher für die Baufirma gearbeitet hat und dass sein Sohn z.Z. nicht bei der Baufirma arbeitet.

Wir wissen aber mittlerweile, dass jener Bauleiter doch früher in leitender Position bei dieser kleinen Firma (etwa sechs Personen insgesamt) arbeitete und dass sein Sohn auch zu unserer Bauzeit tätig war.

Vor etwa zwei Jahren ließen wir uns nochmals von der Baufirma die Baudokumente (Leistungsverzeichnis und Abnahmeprotokoll) zuschicken. Dort stellten wir fest, dass in den Kopien der Passus mit dem Bauleiter im Abnahmeprotoll fehlt. Auch im Bauvertrag ist noch die Garage erwähnt, sie fehlt aber im Leistungsverzeichnis. Ebenso fehlt die Seite, auf der der Einsatz des Bauleiters anstelle der Garage dargelegt wurde.

Wir haben aber die Originaldokumente vorliegen. Auf weitere Anfragen reagierte die Baufirma nicht. Stattdessen müssen wir uns in dem kleinen Dorf, in dem wir wohnen und in der Mitarbeiter der Firma wohnen, als Betrüger beschimpfen lassen, die versuchen, nachträglich von der Baufirma Geld zu bekommen.
Uns geht es aber nicht darum, Geld zurück zu erhalten, sondern nur darum, den Betrug zu protokollieren.

Deshalb unsere konkreten Fragen:
- Ist die Angelegenheit bereits verjährt?
- Ist diese Verfälschung einer Urkunde justiziabel, da wir wahrscheinlich keine finanziellen Ansprüche geltend machen können.
- Was kann man hier juristisch unternehmen?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!




Antwort geschrieben am 27.01.2012 19:23:14
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
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Sehr geehrter Ratsuchender,

strafrechtlich käme hier ein Betrug, als auch die von Ihnen genannte Urkundenfälschung in Betracht. Hinsichtlich beider Tatbestände ist jedoch gemäß § 78 StGB die Verjährung eingetreten. Die Taten können demzufolge nicht mehr verfolgt werden. Es ist auch nach Ihrer Darstellung nicht ersichtlich, dass hier eine Verjährungsunterbrechung oder das Ruhen eingetreten ist. Dieses ist in den §§ 78b und 78c StGB geregelt. Gegebenenfalls sollte dieses noch gesondert geprüft werden.

Strafrechtlich wird daher nicht vorgangen werden können.

Zivilrechtlich werden Ansprüche auch wegen des Verjährungseintritts nicht geltend gemacht werden können. Es hätte daran gedacht werden können, dass hier die Anfechtung erkärt wird, da Sie offenbar über die Person des Bauleiters und über die Abrechnung/Verrechnung gegen Garage getäuscht worden sind. Dieses Anfechtunng hätte aber schon erklärt müssen. Da Ihnen dieses Sachverhalt aber bereits seit längerem bekannt ist, wird auch diese Möglichkeit nicht mehr in Betracht kommen.

Sie können aber gegen die Beschimpfungen als Betrüger vorzugehen.

Zum einen steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu. Daneben zudem ein Widerrufsanspruch. Die Bezeichnung "Betrüger" stellt eine ehrverletzende Außerung dar und ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

In diesem Verfahren hätten Sie dann zumindest die Möglichkeite, den Sachverhalt auch unter Vorlage der Originalunterlagen darzulegen. Sie werden, wie oben ausgeführt, zwar deswegen nicht weiter gegen die Firma vorgehen können, aber auf diesem Wege wird die Sache zumindest bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.01.2012 04:32:30

Sehr geehrte Frau True-Bohle,

ich hätte noch eine kleine Nachfrage zur Verjährung des Sachverhaltes: Wir hatten zwar vor neun Jahren gebaut, die veränderten Dokument der Firma aber erst vor zwei Jahren erhalten. Endet die Verjährung von Urkundenfälschung nicht erst nach drei Jahren? Würde als Ausgangszeitpunkt der Termin der Zusendung der Dokumente gelten?

Vielen Dank im Voraus!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 28.01.2012 07:24:09

Sehr geehrter Ratsuchender,

vorbehaltlich der genauen Prüfung der Abläufe kann in der Zusendung der Unterlagen eine Verwendung der veränderten Urkunden zu sehen sein. Dann kann der Verjährungsbeginn auf diesen Zeitpunkt bezogen werden und die Verjährung könnte noch nicht eingetreten sein.

Die Frage der Verjährung würde im Falle einer Strafanzeige von der Strafverfolgungsbehörde noch einmal gesondert geprüft werden, wenn dieser sämtliche Unterlagen auch in der zeitlichen Abfolge vorliegen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
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