Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 28.08.2006 22:11:00

Verführung Minderjähriger

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 18822
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich (18) lernte ein Mädchen im Internet kennen (13) mit dem ich mich aufgrund ähnlicher, psychischer Probleme recht gut verstand. Im Chat haben wir uns viel unterhalten, wie man eben so ist.. teilweise ging es auch ganz leicht in die sexuelle Richtung, wir haben uns beide nicht´s dabei gedacht, es war auch weniger ernst gemeint..
Wir verstanden uns einfach gut. Da sie in meiner Nähe wohnt, vereinbarten wir ein Treffen um uns einfach persönlich kennen zu lernen. Da sie es ihrem Vater nicht sagen wollte (sie fürchtete Prügel von ihm), machten wir es "geheim". Es ist aber absolut nichts passiert. Ich begleitete sie vom Bahnhof und auch wieder zurück.
Inzwischen besorgte sich der Vater Zugriff auf den Chatlog, druckte ihn aus, ging zur Polizei und erstattete gegen mich Anzeige wegen Verführung Minderjähriger und gab eine Suchmeldung auf.

Als ich wieder zu Hause war, rief er an, beschimpfte mich als "Arschloch" und meinte, mich verprügeln zu wollen. Er würde rauskriegen wo ich wohne und drohte sogar damit, mich umzubringen. Ehrlichgesagt ist mir das recht egal was er mit MIR macht. Ich mache mir nun eher Sorgen wegen

a) IHR (der Vater verprügelt sie grundlos, laut ihren Aussagen) und der Vater verweigert den Kontakt
b) Was passiert mit mir wegen der Anzeige?
(Ich bin bisher nie negativ polizeilich in Erscheinung getreten)

Vielen herzlichen Dank für die (hoffentlich positive) Beantwortung!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.8.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 29.08.2006 00:11:08
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller, soweit aus Ihren (spärlichen) Informationen ersichtlich, beantworte ich unter derer Zugrundelegung Ihre Frage wie folgt............

Sie sehen nur 150 Zeichen der Antwort.
Länge der vollen Antwort: 1703 Zeichen
.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Wandt direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Strafrecht letzten Monat:

39
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Verführung   Minderjähriger