Vereinsrecht / geheime oder offene Wahlen
08.05.2011 10:14 |
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Vereinsrecht
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Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen haben wir in unserem Sportverein unsere Jahreshauptversammlung durchgeführt. Es standen Neuwahlen des Verwaltungsrates incl. 1. und 2. Vorsitzender an.
Über die Vorgehensweise bei den Wahlen (ob geheim oder offen) ist in der Vereinssatzung nichts festgelegt.
Es gab für jedes Amt nur einen Kandidaten!
Der Wahlleiter fragte vor Beginn der Wahlen die Mitglieder, ob geheim oder offen gewählt werden soll? Zwei Mitglieder waren für geheime Wahlen, der Rest (41 Mitglieder) war für offene Wahlen.
Die Wahlen wurden dann geheim durchgeführt, mit dem Argument, wenn nur 1 Mitglied geheime Wahl wünscht, müsse die Wahl geheim durchgeführt werden. Ist das rechtlich so korrekt?
Wenn nicht, kann die Wahl angefochten werden? Wie lange und von wem?
Vielen Dank im Voraus für die Info.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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