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Vereinsrecht


| 11.12.2010 18:39 |
Preis: ***,00 € |

Vereinsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre


| in unter 2 Stunden

Hallo,

ist es rechtens, wenn in einem Verein eine Turniersportordnung beschlossen wird, diese aber nirgends in der Satzung erwähnt wird sondern im Bedarfsfall praktisch "unter dem Tisch hervorgezogen" wird?

Konkreter Fall: Meine Frau und ich betreiben Tanzsport im Turnierbereich. Nun möchten wir, ohne den bisherigen Verein zu verlassen einem anderen Verein beitreten und auch für diesen Verein starten. Als ich dies dem Vorstand des bisherigen Vereines mitteilte, sagte mir die Vorsitzende, es gäbe eine Turniersportordnung, die man irgendwann einmal beschlossen habe, und die besage, dass ein Mitgliedspaar auch für den Verein starten müsse.
Mein Hinweis, dass diese Regelung in der Satzung weder zu finden sei, noch es einen Hinweis darauf gäbe, wurde bejaht.

Danke für event. Antworten.

MfG

harobo
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 32 weitere Antworten zum Thema:
Vereinsrecht
11.12.2010 | 19:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Matthias Juhre
335 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

Die Turniersportordnung musste nicht in die Satzung aufgenommen werden. Sie konnte vom Verein durch Beschluss aufgestellt werden, was auch dem gesetzlichen Leitbild entspricht: »Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet« (§ 32 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Wenn Sie sich darauf berufen möchten, dass die Turniersportordnung für Sie nicht gilt, dann müsste geprüft werden, ob der Beschluss rechtswidrig zustande gekommen und damit nichtig ist. Sie könnten notfalls auch Klage mit dem Antrag erheben, dass das Gericht die Nichtigkeit feststellt.

Vorher müsste allerdings die Frage der Unwirksamkeit genauer rechtlich geprüft werden. Dafür müssten Sie einen Anwalt gesondert beauftragen und auch die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen: insb. die Satzung in der damals gültigen Fassung, Sitzungsprotokolle, welche die damalige Beschlussfassung betreffen, Mitgliederlisten usw. Neben der formellen Rechtmäßigkeit des Beschlusses wäre auch dessen inhaltliche Wirksamkeit zu prüfen. Wenn Ihnen die Angelegenheit wichtig ist und Sie weitere Kosten nicht scheuen, sollten Sie einen Anwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt im Sportrecht beauftragen.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass Sie bei Verstoß gegen die Turniersportordnung evtl. vereinsrechtliche Sanktionen riskieren.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt


Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

Bewertung des Fragestellers 2010-12-11 | 19:49


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