Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 03.11.2004 09:06:00

Vereinsrecht Brief erstellen

Rechtsgebiet: Vereinsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3380
In einer Zeitschrift wurde ein Artikel veröffentlich der fehlerhafte Informationen zu dem Verein enthielt in dem ich Mitglied bin. Durch den Artikel ist mir ein persönlicher Rufschaden sowie dem Verein ein Ansehsschaden entstanden. Der Autor möchte seine Quelle nicht Preisgeben wobei ich eine Person aus der Vereinsvorstandschaft vermute die sich durch die in dem Artikel verbreiteten Informationen Vorteile verschafft hat. Nun benötige ich einen anwalt der versucht mit einem Brief den Autor des Artikels dazu zu bewegen die Quelle der Falschinformation preiszugeben. Dieser Brief wäre mir 30.- Euro wert!


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.11.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 03.11.2004 10:16:02
Rechtsanwalt Falk Brorsen
Georg-Westermann-Allee 23a , 38104 Braunschweig, Tel: 0531 / 317200-0, Fax: 0531 / 317200-3
Erbrecht, Mietrecht, Strafrecht, Wohnungseigentumsrecht, Baurecht
Bewertungen: 9
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern der Artikel falsche Tatsachenbehauptungen enthält, kann dieser eine Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung darstellen, die nach §§ 185 bis 187 StGB strafbar sind. Bitte beachten Sie, dass gleiches nicht für bloße Werturteile (Meinungen), die auf wahren Tatsachen beruhen, gilt.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die „Beleidigungsfähigkeit“ für Personengemeinschaften nach der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung nur bejaht wird bei Personengemeinschaften mit rechtlich anerkannter sozialer Aufgabenzuweisung. Es kommt daher auch darauf an, was Aufgaben und Zweck des Vereins sind.

Zivilrechtlich kämen eventuell Schadensersatzansprüche wegen Kreditgefährdung gem. § 824 BGB in Betracht (dies setzt voraus, dass der Verein oder Sie auf Kredit im Gesetzessinne angewiesen sind, mithin in gewissen Umfang am Wirtschaftsleben teilnehmen).

Der von Ihnen gewünschte Brief kann demnach folgenden Inhalt haben:



Sehr geehrter Herr X,

in der Y-Zeitung vom xx.xx.2004 veröffentlichten Sie einen Artikel über den Z-Verein sowie über meine Person.

In diesem Artikel stellten Sie die Behauptung/en auf... Schilderung der falschen Tatsachenbehauptung.... .

Diese Behauptungen entsprechen nicht der Wahrheit. Tatsächlich ...Schilderung der wahren Verhältnisse... .

Durch die falschen Tatsachenbehauptungen sind Ehrverletzungen und Rufschädigungen hervorgerufen worden. Ich gehe davon aus, dass durch Ihren Artikel die Straftatbestände der §§ 185 bis 187 StGB erfüllt worden sind.

Auch ist durch die Behauptungen der Kredit des Vereines/mein Kredit gefährdet worden. Dem Verein/Mir stehen daher Schadensersatzansprüche gemäß § 824 BGB zu.

Ich habe bisher davon abgesehen, die Staatsanwaltschaft zur weiteren Ermittlung einzuschalten, da ich es vorziehe, die Angelegenheit ohne behördliche oder gerichtliche Aktivitäten zu regeln.
Dies setzt jedoch voraus, dass Sie mich über die Quellen, derer Sie sich zur Erstellung des Artikels bedient haben, aufklären.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich anderenfalls davon ausgehen muss, dass die unwahren Behauptungen auf Ihre Person zurückzuführen sind.

Ich bitte mir die erforderlichen Informationen bis spätestens

25.11.2004

zukommen zu lassen.

Sollte dies innerhalb der genannten Frist nicht geschehen, so sehe ich mich gezwungen behördliche und gerichtliche Hilfe zur Regelung der Angelegenheit in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen



Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Falk Brorsen
Rechtsanwalt


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vereinsrecht letzten Monat:

8
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Vereinsrecht   Brief   erstellen