07.11.2010 | 14:10
Antwort
von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
782 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Nach Ihren Angaben handelt es sich um eine selbständige Gruppe, die vereinsähnlich aufgebaut ist.
In Abgrenzung zu einer unselbständigen Sektion sind folgende Faktoren maßgebend und zu prüfen.
- Eigene Leitung der Gruppe,
- Eigener Förderantrag, mit eigener Förderungsnummer,
- Eigene Beitragsstruktur der Gruppe,
- Eigene Organisation der Arbeitsabläufe,
- Eigene Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben.
Soweit die vorgenannten Punkte zutreffen sind, handelt es sich nicht um eine Gruppe, sondern um eine eigenständige Vereinigung oder Gesellschaft, deren Anerkennung als Förderverein noch aussteht.
Aus meiner sich sollten Sie daher Ihrer Gruppierung eine Vereinsstruktur als Förderverein auferlegen, der Ihnen eine Selbständigkeit gewährt.
Hierzu wäre als nächster Schritt die Umsetzung in Form einer Vereinssatzung und Wahl des Vorstandes und Kassenwartes.
Ist der Verein ordnungsgemäß gegründet, müssen sie nicht mehr befürchten, dass der andere Verein aufgrund des Auftragsverhältnisses auf das Vermögen der Fördergruppe zurückgreift. Allerdings haben Sie dann auch die entsprechenden Formalien, die an einen eigenständigen Verein gekoppelt sind zu erfüllen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für den Fall einer Nachfrage weiter zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Nachfrage vom Fragesteller
07.11.2010 | 15:36
Vielen Dank für die klare Auskunft! Die genannten Punkte können alle eindeutig mit Ja geantwortet werden. Sie empfehlen für diese eigenständige Vereinigung oder Gesellschaft die Gründung eines Vereins - ist das zwingend oder gehen auch andere z.B. gemeinnützige Rechtsformen?
Vielen Dank!!
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
07.11.2010 | 18:04
Es besteht auch die Möglichkeit eine gemeinnützige GmbH zu gründen.
Die gGmbH hat den Vorteil, dass diese von Vereinsinteressen losgelöst ist und sich für Ihr Vorhaben wohl besser eignet. Mitgliederversammlungen entfallen, die Vertretungsregelung ist eindeutig. Allerdings sollten Sie dies im Vorfeld klären, ob eine solche Rechtsform noch seitens der öffentlichen Hand forderungswürdig ist.
Sie sollten zur Umsetzung daher die öffentliche Hand informieren und alsbald die Grüdnung der gGmbH bei einem Notar in die Wege leiten.
Weitere Informationen können Sie hier nachsehen:
http://www.vnr.de/b2c/verein/5-wichtige-gruende-fuer-die-gemeinnuetzige-gmbh.html
Viel erfolg bei Ihrem Vorhaben.