Frage geschrieben am 04.04.2008 17:01:00
Vereinsrecht - Abmahnung - Widerspruch
Rechtsgebiet: Vereinsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3816Anfang März habe ich mich in unserem ehrenamtlich geführten Verein öffentlich, allerdings Vereinsintern, über eine Regelung des Vorstands geäußert. Meine Worte waren, dass ich diese Regelung übertreten werde und eine Trainingsmöglichkeit des Vereins nutzen werde, die für diese Art von Training verboten ist, wenn keine andere adäquate Trainingsmöglichkeit zur Verfügung steht.
Diese Regelübertretung habe ich weder vorher noch nachher (aus allseits bekannten Krankheitsgründen) getätigt, es ging mir darum ein Problem im Regelwerk des Vorstands provokativ anzuprangern.
10 Tage darauf habe ich für diese ÄUßERUNG eine Abmahnung aufgrund der Missachtung der vom Vorstand ausgesprochenen Richtlinien bekommen mit Bezug auf § 4 Absatz 3 Punkt a der Vereinssatzung: ’Die Mitglieder sind verpflichtet a) die Satzung zu beachten, die Anordnungen des Vorstandes zu befolgen und die festgesetzten Beiträge zu bezahlen.’ Unterschrieben war dies vom 1. und 2. Vorsitzenden, nur der 2. Vorsitzende war bei dieser Äußerung anwesend und hat mich offenbar auch noch falsch zitiert.
Ich habe unverzüglich Widerspruch eingelegt und mit einer 2-wöchigen Frist die Rücknahme gefordert und den Ehrenrat des Vereins eingeschaltet, der Partei für mich ergreifen wird.
Vermutlich wird es morgen zu einem Gespräch mit dem Vorstand kommen, der sich vermutlich nicht kooperativ zeigen wird. Eine Abmahnung ist in der Vereinssatzung übrigens nicht erwähnt
Meine Fragen sind:
Kann aufgrund einer puren Äußerung einer Regelüberschreitung die nie vollzogen worden ist, und werden wird, eine Abmahnung ausgesprochen werden?
Wer ist in der Beweispflicht?
Ist die Abmahnung eventuell per se hinfällig weil auf die Frist nicht reagiert worden ist?
Welche Paragraphen kann ich gegebenenfalls zitieren?
Habe ich rechtliche Chancen die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 4.4.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 04.04.2008 17:35:48
ich beantworte Ihnen Ihre Fragen unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich bestimmt sich das Handeln des Vereins duch die Satzung. Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei Ihrem Verein um einen eingetragenen Verein (e.V.) handelt. In einem Verein ist die Satzung quasi die "Verfassung" des Vereins und gibt dem Verein somit ein Regelwerk an das sich die Vereinsmitglieder halten müssen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, so kann dieser vor den Zivilgerichten geführt werden. Im Rahmen eines Rechtsstreits überprüft das Zivilgericht jedoch nur, ob die strittige Maßnahme gegen die Satzung oder sonstige Gesetze verstößt.
Um Ihren Fall rechtlich beurteilen zu können, müsste man daher die Vereinssatzung kennen. Darüber hinaus müsste man mehr Einzelheiten zu der "Regelüberschreitung" kennen. Da Sie schreiben, dass eine "Abmahnung" in der Satzung nicht erwähnt ist, stellt sich aber durchaus die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage diese Abmahnung erfolgt ist und welche rechtlichen Konsequenzen sich für Sie ergeben könnten.
Auf Basis der gesamten Satzung müsste geprüft werden, ob es für eine derartige Abmahnung überhaupt einen Raum gibt.
Zudem stellt sich natürlich inhaltlich die Frage, ob die Abmahung - sofern formell zulässig - inhaltlich begründet ist. Auch dies ist jedenfalls nach Ihrem Vorbringen nicht ersichtlich. Meiner ersten Einschätzung nach ist die bloße Ankündigung, ggf eine Vereinsregel zu brechen, noch kein Verstoß gegen die Regel.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Gerne können Sie die Nachfragekunktion benutzen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen auch gerne zur Verfügung, um in diesem Fall Ihre rechtlichen Interessen weiter zu vertreten
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.04.2008 17:59:09
Sehr geehrter Herr Aust,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Es handelt sich um einen e.V. und eine Abmahnung ist in der 7-Seitigen Satzun des Vereins nicht erwähnt. Vermutlich gibt es keinerlei Paragarphen außerhalb der Satzung, die sich auf so etwas beziehen, insbesondere wer in der Beweispflich ist?
Mit frerundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Aust,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Es handelt sich um einen e.V. und eine Abmahnung ist in der 7-Seitigen Satzun des Vereins nicht erwähnt. Vermutlich gibt es keinerlei Paragarphen außerhalb der Satzung, die sich auf so etwas beziehen, insbesondere wer in der Beweispflich ist?
Mit frerundlichen Grüßen,
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.04.2008 18:24:38
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie schon gesagt, bedarf es für eine Abmahnung vom Grundsatz her einer entsprechenden Grundlage in der Satzung. Generell müssen die möglichen "Sanktionen" ja geregelt sein.
Beweispflichtig für das Vorliegen eines Satzungsverstosses ist der Verein, bzw. der Vorstand.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
wie schon gesagt, bedarf es für eine Abmahnung vom Grundsatz her einer entsprechenden Grundlage in der Satzung. Generell müssen die möglichen "Sanktionen" ja geregelt sein.
Beweispflichtig für das Vorliegen eines Satzungsverstosses ist der Verein, bzw. der Vorstand.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
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