wir stellen Werbeuhren für Vereine und Firmen her. Jetzt möchten wir größere Vereine z.b.: Bayern München, Borussia Dortmund u.s.w. mit einem Werbebrief anschreiben und eine kostenlose Musteruhr mit dem jeweiligen Vereinslogo zulegen.
In der Anlage steht der Text: unverkäufliche Musteruhr zur Ansicht. Diese Uhr ist kostenlos und auf der Rückseite würde ein Aufkleber mit fogendem Text kleben: kostenlose Musteranfertigung zur Ansicht.
Verstossen wir damit gegen Urheberrechte des Vereins ??
Gruss
P.K.
Antwort geschrieben am 13.08.2011 09:07:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie das Logo der Vereine verwenden, verstoßen Sie damit gegen die Rechte der Vereine.
In der Regel haben die Vereine nicht nur das Urheberrecht an den entworfenen Logos, sondern haben sich diese auch als Wort-Bild-Marke beim DPMA schützen lassen.
Sie können die Vereine anschreiben und von Ihrer Idee berichten, dazu eine Zeichnung beilegen, aber Sie sollten keine solche Uhren vorentwerfen und den Vereinen zuschicken.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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