Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 10.12.2011 16:17:37

Verein wird ohne Liquidation gelöscht. Wie ist das möglich?

Rechtsgebiet: Vereinsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 638
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 31 weitere Antworten zum Thema Verein.
Ein Verein wird durch Mitgliederbeschluss aufgelöst. Der bisherige Vorstand wird mit der Liquidation beauftragt.

Die Liquidatoren unterlassen sowohl die Anmeldung der Liquidation im VR, als auch die Bekanntgabe der Auflösung im Bundesanzeiger sowie die Information der Gläubiger.

Als Gläubiger erwirkte ich unmittelbar nach Bekanntwerden des Auflösungsbeschlusses einen Mahnbescheid; gegen diesen legten die Liquidatoren Widerspruch ein. Kurze Zeit später musste ich feststellen, dass der Verein aus dem Register gelösch war- drei Monate nach Beschuss und ohne die gesetzlich vorgeschriebene 1-jährige Liquidation.

Ich sehe mich nun um meine Forderung geprellt- sozusagen mithilfe des Registergerichts. Wie kann ich noch zu meinem Geld kommen? Wie war überhaupt diese "Schnelllöschung" ohne ordnungsgemäße Liquidation möglich?

Ich bitte einen im Vereins- und Liquidationsrecht versierten Anwalt um Beantwortung.


Antwort geschrieben am 10.12.2011 17:36:24
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 275
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

wie es dazu gekommen ist, kann man ohne Einsicht in das Register nicht beantwortet.

Sie haben aber ggf.

a) Schadensersatzansprüche gegen die Liquidatoren nach § 53 BGB.

und

b) indirekt Ansprüche gegen die Anfallberechtigten (die, die das Vermögen des Vereins erhalten haben). Denn das aufgelöste Verein hat einen Anspruch nach § 812 (Bereicherungsanspruch) gegen die Anfallberechtigten. Diese wären im Wege der Nachtragsliquidation nach § 40 BGB geltend zu machen. Sie als Gläubiger können diesen Bereicherungsanspruch des Vereins gegen den Anfallberechtigten pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen (BAGE 36, 125, 130 = NJW 1982, 1831).

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

Köthener Straße 44
10963 Berlin

info@kanzlei-potsdamerplatz.de
Tel.: 030 2318 5608
Fax.: 030 577 057 759

Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.12.2011 18:25:35

Vielen Dank. Ich bitte um Beantwortung folgender Nachfrage:

Das Register weist lediglich den Vermerk "aufgelöst" mit Datum 17.11.11 auf; das Blatt ist rot durchgestrichen. Keine weiteren Einträge zum Vorgang, z.B. wer den Antrag gestellt hat bzw. ob die Auflösung von Amts wegen erfolgte. Unter welchen Umständen wäre denn eine Auflösung ohne vorherige Liquidation -wie offenbar im vorliegenden Fall-überhaupt möglich?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.12.2011 19:16:50

Die Auflösung ist nicht der Löschung gleichzustellen. Mit der Auflösung beginnt die Liquidation.

Sie sollten beim Handelsregister die Akte einsehen lassen bzw. einen Kollegen vor Ort damit beauftragen.



Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Verein wird ohne Liquidation gelöscht. Wie ist das möglich? | Gesamtbewertung: 2.6/5 | Datum: 2011-12-10
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
Es wäre besser gewesen, Herr Grueneberg hätte einem engagierteren Kollegen den Auftrag überlassen, zumal ich um einen Fachmann für Vereinsrecht gebeten hatte. Die eigentliche Frage, wie es möglich sein kann, dass ein Verein ohne vorherige Liquidation gelöscht wird, hat er überhaupt nicht beantwortet: Mangelhafte Leistung.


Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Grueneberg direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Vereinsrecht letzten Monat:

6
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97909
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Verein   Liquidation   gelöscht.   möglich?