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Hallo,
habe für 2 Veranstaltungen die der Verein gemacht hat diverse Sachen vorfinanziert weil der Verein gerade nicht so flüssig war bzw. weil ich die benötigten Sachen bestellt hatte.
Geld sollte ich vom Verein wieder bekommen.
War zu dem Zeitpunkt noch 2. Vorsitzender im Verein.
Auf einer ausserordentlichen MV welche von Mitgliedern eingefordert wurde eskalierte es dermaßen dass mehrere aus dem Verein ausgetreten sind.
Auch ich bin von meinem Amt zurückgetreten und aus dem Verein ausgetreten. (auch mir als 2. Vors. wurde die genaue Finanzsituation des Vereins nicht eindeutig aufgedeckt)
In mehreren Schreiben an den Verein habe ich mein Geld zurück gefordert.
Es wurde vom Verein (Kassiererin) in einem Schreiben an mich die Aussage getätigt, dass der Verein nicht in der Lage sei das gesamte Geld auf einmal an mich zurück zu zahlen sondern nur in Teilbeträgen..
Habe dem Verein ebenfalls angeboten eine Ratenzahlung zu machen.
Jedoch ist hierauf nie wieder richtig eingegangen worden.
Ende Oktober erhielt ich dann Kommentarlos eine Teilrückzahlung.
Da im November nichts erfolgte habe ich den Verein nochmals angeschrieben mit letztmaliger Aufforderung bis zum 09.12. zu zahlen bzw. eine Aussage über Teilzahlungen zu machen.
Am 07.12. kam die Nachricht, dass Geld unterwegs sei.
Am 13.12. kam eine Mail, das die Zahlung zurückgebucht wurde wegen eines Zahlendrehers. Zahlung sollte am selben Abend noch mal getätigt werden.
Bis heute (19.12.) ist nichts eingegangen.
Wie soll ich mich weiter verhalten? Wäre über Antworten erfreut.
Meiner Meinung nach ist der Verein insolvent und es wird eine Insolvenzverschleppung gemacht.
Antwort geschrieben am 19.12.2011 17:12:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 577 057 750, Fax: 030 577 057 759
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Ihnen kann ich nur empfehlen, die Einleitung eines Mahnverfahrens zu veranlassen. Dies können Sie ohne Anwalt beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Die Kosten dafür müssen Sie vorstrecken. Diese sind aber extrem niedrig.
Diese ist m.E. Ihre sinnvollste Vorgehensweise
.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
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Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
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