Verdienstgrenze bei Kindergeldberechnung eines verheiratetes Kindes
| 18.12.2007 12:13 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
Preis: ***,00 € |
Familienrecht
Beantwortet von
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
meine Freundin und ich haben dieses Jahr geheiratet. Meine Frau ist jetzt 24 Jahre jung, studiert noch und hätte also Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Abzug der Werbungskosten (Studiengebühren, Krankenversicherungsbeiträge,Bücher, etc.) nicht mehr als 7680 im Jahr 2007 verdienen würde und nicht verheiratet wäre.
Wenn ich z.B. 50.000 im Jahr 2007 verdient hätte, gäbe es kein Kindergeld für sie. Wir sind verheiratet und ich muss für sie aufkommen. Die Wirklichkeit sieht aber anders aus: ich bin auch Student (nicht kindergeldberechtigt) und habe 2007 nach Abzug der Werbungskosten ca. 6.500 Euro verdient, bei meiner Frau sind es ca. 8.500 Euro.
Wenn sie nicht verheiratet wäre, würde sie kein Kindergeld bekommen, da > 7680. Sie ist aber verheiratet, muss also theoreitsch für mich aufkommen, da ich weniger verdient habe. Zusammengerechnet haben wir fast 15.000 Euro < 15360 = 7680*2. Meine Frau müsste meiner Meinung nach Anspruch auf Kindergeld haben.
Kann jemand sagen, wie die Familienkasse die Grenze in diesem Fall berechnen soll? Gibt es eine einheitliche Berechnugsformel für solche Fälle oder wird die Entscheidung der Willkür der Familienkasse überlassen? Es wäre nett, wenn jemand uns helfen könnte.
Danke sehr.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 69 weitere Antworten zum Thema:
Kindes
Kindes








