Verdacht nach der Antragsstellung auf die EU-Aufenthaltskarte
Sehr geehrte Experten,
Wenn Sie sich erinnern, eine Antwort unter: http://www.frag-einen-anwalt.de/Antrag-auf-die-Aufenthaltskarte-__f72733.html zu dem Beitrag meines Freundes gegeben zu haben, komme er wieder heute, um Ihnen zu sagen, dass er nach Ihrer Erstberatung in seinem Wohnort geblieben ist, mit der Hoffnung, dass der zuständige Beamter eine Entscheidung zu seiner Gunst treffen wird und auch Ihnen über die Neuigkeiten zu berichten.
Leider hat mein Freund gestern einen Brief von der Ausländerbehörde bekommen, was ihn fit und fertig gemacht hat, deswegen hat er mich gebeten, Ihnen hier zu schreiben.
Hierunter finden Sie den Briefinhalt.
Bez: Aufenthaltsrechtliche Angelegenheit
Sehr geehrter Herr XYZ,
Sehr geehrte Frau ABC,
bekanntlich ist hier eine Entscheidung darüber zu treffen, ob Sie, Herr XYZ,aufgrund der Ehe mit einer Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates als freizügigkeitsberechtigter Familienangehöriger eingestuft werden und eine Aufenthaltskarte entsprechend § 5 Abs. 2 FreizügG/EU erhalten können.
Wie Ihnen bereits mündlich mitgeteilt wurde, sind nach hiesiger Aktenlage Zweifel daran aufgekommen, dass Sie mit Ihrer Ehefrau in familiärer Lebensgemeinschaft zusammenleben.
Zur Ausräumung dieser Bedenken eignet sich erfahrungsgemäß eine Befragung beider Eheleute zu ihrer allgemeinen Lebenssituation usw. Deshalb lade ich Sie, Herr XYZ und Sie, Frau ABC, zur Wahrung Ihrer Interessen bzw. zur Vermeidung von
Rechtsnachteilen für:
Mittwoch den xx.12.2009. um 08:00 Uhr
zur Vorsprache auf meiner Dienststelle ein. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt nicht kommen können, vereinbaren Sie bitte einen anderen Termin, wobei wegen der zu veranschlagenden Besprechungsdauer von ca. 1-1,5 Stunden.
Bringen Sie, Frau ABC, zu dem Termin auch bitte Ihre neuesten Lohnabrechnungen mit.
Mit freundlichen Grüßen
Jetzt die Fragen:
1°- Ihrer Meinung nach sollte er zu diesem Termin zur Ausländerbehörde gehen. Dazu ist auch zu sagen, dass er momentan und seit paaren Wochen in einer großen ehelichen Schwierigkeit steht, so dass er nicht schaffen kann, ihre Frau zu überreden, mit ihm dorthin zu gehen.
2°- Steht ihm noch immer nach diesem Brief die Chance gut, wenn er darauf besteht, dass Ihm auch bei Getrenntleben einen Aufenthaltstitel zusteht und einen Anwalt einschalten?
3°- Wie kann man diesen Weg umgehen, zumindest den Termin beispielsweise im Januar 2010 verschieben.
In Name meines Freundes bedanke ich mich im Voraus für die weiteren Beratungen
Mit freundlichen Grüßen
Dodolida









