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Verdacht auf schweren Diebstahl


21.06.2012 15:17 |
Preis: 55,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrtes RA-Team
Ich habe folgendes Problem:
Ich arbeitete in einem kleinem Bistro, mit der Chefin verstand ich mich eigentlich immer sehr gut, bis die Arbeit immer mehr wurde und ich mich persönlich, zu einer Umschulung anmeldete, zur Bürokauffrau, da ich aus der Gastro raus wollte. Im Bistro war auch immer ein Schlüsselbund in der Schublade, der auf jeden Fall, mehrere Kellerschlüssel hatte, sowie (angeblich) den Schlüssel zur privaten Wohnung der Chefin (die wohnt im selben Haus, 7. Stock)!
Nachdem ich meine Arbeit dort aufgab, aus persönlichen Gründen, da vieles nicht ehrlich abgelaufen ist, wurde am 16.03.2012 bei Ihr in der Whg "eingebrochen", d.h. mit dem hinterlegten Schlüssel aufgesperrt und es wurde ein Tresor entwendet!!!
Nun es ist so, dass ich allerdings nach wie vor meine damaligen Kolleginen besuchte, auf einen Kaffee oder ich holte mir eine Semmel. Doch genau an diesem Tag wollte mich meine Kollegin auch sehen und bat mich, doch in der früh zu kommen um sie zu besuchen!
Die Chefin musste allerdings in die Klinik, was ich nicht wußte!
Ich holte mir meine Semmel und erledigte meine Arbeit, wobei das Büro ebenfalls in diesem Hause ist! Nun war gestern, 20.03., das Kriminaldezernad bei mir und zerlegte mir die Whg mit der Begründung, ich stehe unter dringendem Tatverdacht eines schweren Diebstahles. Es waren drei Polizisten wobei eine, eine Dame war, die anfangs extrem unfreundlich mir gegenüber war!
Man nahm fünf Ordner und diversen Schmuck von mir mit, da ja 70.000.-€ in Bar sowie Schmuck im Wert von etwa 20.000.-€ in diesem angeblichen Tresor waren.Doch man nahm auch meinen Laptop mit und das Firmenhandy!! Im beschluss steht zwar, sämtliche Speichermedien werden beschlagnahmt, aber das Firmenhandy kostet zu 90% meinen Arbeitsplatz! Nun muss ich morgen zur Polizei und Fotos machen lassen, Fingerabdrücke abgeben sowie ein DNA Test machen!!!! Denn es wurden Spuren gefunden! Klar das da auch meine sind, hatte ja meine Chefin oft genug geholfen, auch beim Möbelumtausch. Bei der Polizei beschuldigte sie mich, dass ich ja gewußt hätte, dass es ein Tresor gab, was allerdings überhaupt nicht stimmte! Aber was ich wußte, ist, dass es im Keller wirklich Schätze gab, richtige Antiquitäten sowie Pelzmäntel und großes Lager der Firma! Die wesentlich mehr Wert sind wie 100.000.-€. Dies sagte ich auch aus, denn da fehlte wohl nichts!! Ich bin die einzigst Beschuldigte, obwohl jeder Zugang zu diesem Schlüssel hatte und beim Schmuck von mir meinte die "freundliche" Dame von der Polizei nur, dass es "eh nix Wert ist, was da liegt..."
Wobei die Dame dann, etwas freundlicher wurde...
Ganz ehrlich, mir war ganz übel gestern, und ich habe keine Ahnung was dann passiert, denn ich habe zwei Kinder, mein Job ist wohl auch bald weg! Ich fuhr gestern, 20.03. am Nachmittag dann noch in die Polizeidienststelle, machte meine Aussage, doch da ich so geschockt war, habe ich weder ein Aktenzeichen noch eine Liste, was genau mitgenommen wurde!
Können Sie mir bitte weiter helfen???
und gibt es Anwälte, die nicht sooooo extrem teuer sind?
Vielen Dank im voraus
eine verzweifelte gutgläubige...
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 140 weitere Antworten zum Thema:
Diebstahl Verdacht
21.06.2012 | 15:38

Antwort

von

Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
231 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes gerne wie folgt beantworten möchte.

Sie haben sich selbst bereits den größten Bärendienst erwiesen, in dem Sie bei der Polizei bereits eine Aussage gemacht haben, wozu Sie vom Gesetz her nicht verpflichtet gewesen wären.

Das macht es dem beauftragten Anwalt umso schwerer eine bereits getroffene Aussage zu revidieren.

Schwerer Diebstahl ist ein Delikt, welches bereits mit einer Haftstrafe zu ahnden ist, vor allem bei der im Raum stehenden Beute.

Je nach Ihrer "Vorgeschichte" und Ihrer Sozialprognose könnte versucht werden, eine Absprache mit Staatsanwaltschaft und Gericht zu treffen.

Die Beschlagnahme des Diensthandy ist, da es auch ein Datenspeicher ist, möglich.

Dagegen kann Beschwerde eingelegt werden.

Insgesamt ist der Fall recht kompliziert, da eine Menge forensisches Material zu sichten und zu bewerten ist. Daher wird die Angelegenheit sicher nicht all zu günstig sein. Einen Richtwert kann ich Ihnen nicht nennen.

Da es bei einer Verhandlung um eine Freiheitsstrafe geht, könnte es gegebenfalls eine Pflichtverteidigerbestellung geben.

Sollten Sie anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben haben zu können.

Bitte bedenken Sie, dass meine Einschätzung ausschließlich auf Ihren Angaben beruht.



Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht

Nachfrage vom Fragesteller 21.06.2012 | 16:45

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Aber es klingt ja auch bei Ihnen schon so, wie wenn ich verurteilt worden bin...???

Natürlich hätte mich anhand eines Videobandes in der Tiefgarage des Tatortes entlasten können, doch dies ist überspielt worden, da die Anzeige erst drei Tage später gemacht worden ist! Die Aufnahme wird aber alle 24Std überspielt, von der Parkgarage...
Ist sehr komplex das ganze, doch hätte ich gedacht, dass ich eine Chance hätte, meine Unschuld zu beweisen.
Liebe Grüße

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 21.06.2012 | 17:02

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie gelten so lange als unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Aufgabe eines Anwaltes ist es, Schaden abzuwenden und ggf. Beweise in Zweifel zu ziehen.

Wie Sie selber sagen, ist die Lage recht kompliziert.

Ohne Akteneinsicht, durch die man einen Überlick über die Beweislage erhalten kann, ist keine tragfähige Prognose möglich.

Vor dem Hintergrund der Schwere des Strafvorwurfes sollten Sie sich wirklich anwaltlicher Hilfe bedienen, um ggf. schon im Vorfeld das Beste für Sie heraus zu holen. Dazu müssen GEspräche geführt werden etc.

Hier können Sie nur eine kurze Einschätzung erhalten, die nur auf Ihren Angabe beruht und daher einseitig subjektiv gefärbt ist.

Ich hoffe, Ihr Verständnis geweckt haben zu können.

Mit besten Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M. M.A.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Jever

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