Verdacht auf Sozialbetrug / Ladung und Einleitungsmitteilung
Folgender Sachverhalt:
Meine Freundin hat vor ein paar Tagen folgenden Brief vom Hauptzollamt X bekommen:
"Sehr geehrte ......,
ich habe gegen Sie ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Betrug zum Nachteil der Bundesagentur für Arbeit in Tateinheit mit einer Ordnungswidrigkeit gem. § 404 II Ziffer 26 Drittes Buch Sozialgesetzbuch eingeleitet.
Es erfolgte eine Leistungsüberzahlung in der Zeit vom 9.12.2012 bis 30.12.2011 in Höhe von 583,88 € wegen Nichtanzeige zu Ihrer Beschäftigung ab 9.12.2011 bei der Firma X.
Sie haben bei Ihrer Antragsstellung unterschrieben, dass Sie alle Veränderungen unverzüglich anzeigen etc. Sie haben bzgl Ihrer Mitwirkungs und Mitteilungspflichten ein Merkblatt erhalten etc.
Der Tatverdacht besteht auch dann, wenn die Forderung bereits beglichen sein sollte. Versuchter Betrug ist strafbar. Sie sollen zum oben genannten SV gehört werden.
Dann folgen Belehrungen bzgl Angabepflicht zu Angaben zur Person etc.
Wenn Sie sich bis zum genannten Zeitpkt ohne Grund nicht zum Tatvorwurf äußern, werden die Akten auch ohne Ihre Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet."
Die Sache ist die: Meine Freundin hat schlichtweg vergessen die kurzfristige Beschäftigung (befristet auf ca 2 Monate) mitzuteilen. Bzw Sie glaubt Sie habe es mitgeteilt, kann es aber nicht beweisen. Diesbezüglich bekam sie auch schon eine Aufforderung zur Rückzahlung vom Arbeitsamt. Daraufhin hat sie Widerspruch eingelegt und sich auf Entreicherung berufen. Problem ist aber, dass Sie nicht beweisen kann, dass Sie bzgl ihrer Arbeitsaufnahme eine Mitteilung ans Arbeitsamt geschickt hat. Daraufhin hat Sie der Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass sie den Betrag begleichen werde. Den Widerpruch hat sie aber nicht zurückgenommen. Seitdem warten wir auf einen endgültigen Rückforderungsbescheid.
Ich selbst habe eben mein 1. jur Staatsexamen geschrieben und warte auf meine Ergebnisse. Ich bin also nicht ganz unbewandert. Nun zu meiner Frage:
Ich denke, dass wir den Vorwurf des Betrugsvorsatzes plus Bereicherungsabsicht nicht ausräumen können. (Dies habe ich auch nach Recherche hier im Internet so "bestätigt" bekommen.) Meine Freundin hat sich aber bisher nichts zu schulden kommen lassen. Außer dass es mal eine kleine Sache wegen Marihuana gab. Deshalb gehe ich davon aus, dass sie mit einer geringen Geldstrafe bzw einem Strafbefehl davonkommen wird. Weil sie zur Zeit wieder arbeitslos ist, gehe ich weiterhin davon aus, dass die Tagessatzhöhe nicht allzu hoch ausfallen wird.
Deshalb habe ich grds 2 Fragen.
1.) Denken Sie meine Überlegungen treffen zu oder wie würden Sie die Lage einschätzen? Macht es Sinn zu versuchen den Betrugsvorwurf ausräumen zu wollen oder soll sie bis auf die Angaben zur Person die Aussage verweigern?
2.) Wenn wir einen Rechtsanwalt beauftragen wird die Sache teuer. Sie hat keine Rechtsschutzversicherung. Macht es deshalb nicht mehr Sinn die Anklage abzuwarten ohne einen Rechtsanwalt zu beauftragen und dann ggf einfach die Geldstrafe zu bezahlen?
Über baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
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