Ich wurde am Samstag denn 12.02.2011 auf unsanfte art und weiße Morgens aus dem schlaf gerissen. Mit einem Dauer klopfen und Klingeln an meiner Tür. Ich bin also voller panik leisse zur Tür gelaufen um zu hören wer da ist plötzlich fliegt mir die Tür vor den Kopf. Und un meiner Wohnung stehen 4 Polizei beante. Der eine Machte sofort ein paar schritte auf mich zu und sagte mir. Gegen sie liegt der Verdacht der Vargewaltigung einer 16, Jährigen vor. Und wir haben zur zeit zwar nur eine Müdlich bestätigung doch das dokument wäre nur eine sache von Minuten, ihre wohnung nach beweissen zu durchsuchen. Ich stimmte dem also zu, nach dem sie mir ja eh schon die rür eingetretten haben und in der Wohnung standen. Des weiteren hilt er mir vor das ich sie erstmal mit auf die wache beleiten sollte. Also legte mir eine der Beiden Streifen Streifen Polzeibeamtinen handschellen an und sie fuhren mich auf die Polzeiwache wo ich ins Gewahrsam gebracht wurde. Eein paar Stunden Später holte mich dann einer der Beiden Kripo beamten zur vernehmúng aus der Zelle. Ich sagte aus Angst vor der Freiheitsstrafe und um mein verbleib im gewahrsam erst nicht ganz wahrheitsgemäss aus. Wurde also zurück gebracht und verblieb dort die Nacht auf Sonntag. Sonntag morgens holte er nich wieder zur vernehmung und warf mir vor den kopf der er mir nicht glauben würde. Sagte es gibt noch genau zwei möglichkeiten. Nr eins ich erzähle ihm nun die wahrheit und nr.2 erläuterte er mir nicht mehr. Ich frug ihn dann ob ein anwalt nicht besser wäre für mich. darauf sagte er das würde die sache und somit meine Aufenthalt in gewahrsam nur verlängern. Ich solle Ihm jetzt díe wahrheit sagen und der Haftrichter würde dann endscheiden. Ich sagte dann nochmal aber mit der Wahrheit aus. Gab zu mit der Frau geschlafen zu haben, jedoch in beider einvernehmen. Beantwortete seine Fragen wahrheits gemäss. Dann sagte er er müsse jetzt rücksprache mit der STA halten. Lies es aber sehr danach aussehen das ich in Haft überführt werde. Aber das ich ja nach 2 wochen nochmal die möglichkeit der HAftbrüffung hätte. Also ging er in einen anderen Raum um zu Telefonieren. Diese Chance nutzte ich in meiner Angst in Haft zu gehen zu meiner Flucht aus dem Fenster. Nun weiß ich ja das es eigentlich das beste wäre mich zu stellen doch bin ich im gegenzug zur Polizei daran meine Unschult zu beweissen. Einige Punkte ihrer aussage habe ich auch schon wiederlegen könne. Doch hört sich der ermittelde Polzeibeamte das nicht an und meinte nur zu meiner Lebengefährten das sie das ermitteln getrosst der Polzei überlassen könne die werde schon herrasfinden wer im recht ist. Doch ist es da wirklich nötig das ich wärend der ermittlung die laut meiner erkundigungen alleine bei einem Glaubwürdigkeits gutachten schon bei einem Jahr liegen´, in Haft untergebracht werde ?
Ich hoffe hier kann mir ein Anwalt weiter helfen ich weiß einfach nicht was ich tun soll. Es ist mir ein graul für die ermittlungen zu unrecht in Haft zu sitzen. Denn ich habe diese Tat varhaftig nicht begann. Und sie sagte dies nur aus damit sie den Sex vor ihrem vater rechtfertigen kann der sie sehr unter druck setzt
Antwort geschrieben am 14.02.2011 15:53:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
Strafrecht, Straßenverkehrsrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Internationales Recht
Bewertungen: 128
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wie bereits die Kollegen erwähnten, haben Sie sich durch die Flucht in massive Bedrängnis gebracht. Hierdurch haben Sie, neben dem erheblichen Vorwurf eines Verbrechens, einen weiteren Haftgrund, nämlich den der Fluchtgefahr geliefert. Diesen aus der Welt zu schaffen ist aus der Deckung heraus nahezu unmöglich. Hier ist definitiv zeitnahes Handeln gefragt.
Zutreffend haben Sie der Polizei ggü. den Wunsch nach anwaltlichem Beistand geäußert. Dass Ihnen dieser verwehrt worden ist (mit fadenscheinigen und rechtlich nicht haltbaren Begründungen) lässt u.U. Beweisverwertungsverbote aufleben, wobei es hier nicht zuletzt darauf ankommt, ob entsprechende Hinweise in der Akte zu finden sind. Leider wird ein entsprechender Vermerk gerne "versäumt".
Gerade im Bereich der Sexualdelikte existiert leider oftmals eine erhebliche Tendenz von Polizei und Staatsanwaltschaft zu einer gewissen Vorverurteilung. Dieser gilt es zeitnah entgegenzuwirken, um eine weitere Verschlechterung der Gesamtsituation zu vermeiden.
Die vermutete Zeitspanne für die Einholung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens schießt übrigens ein wenig über die Realität hinaus. Derlei Gutachten werden regelmäßig, erst Recht wenn der Beschuldigte in Haft ist, in kürzerer Zeit erstellt. Realistisch sind etwa 3 Monate, wobei zu beachten gilt, dass dieses Gutachten nicht immer der Weisheit letzter Schluss sein muss.
Es ist Ihnen in der Tat dringend anzuraten, sich einem Verteidiger anzuvertrauen, um die Möglichkeiten des weiteren Vorgehens auszuloten und gleichzeitig über diesen den Kontakt zur Staatsanwaltschaft herzustellen. Vielleicht besteht noch die Möglichkeit der Schadensminderung, wobei jeder weitere Tag des Verzuges den Schaden vergrößert und den Verhandlungsspielraum reduziert.
Gerne können Sie sich bei Bedarf auch an meine Kanzlei wenden. Der hier aufgewandte Betrag könnte dann u.U. auf weitere Gebühren verrechnet werden. Wenden Sie sich bei Interesse bitte unter den iom Profil angegebenen Daten an mein Büro.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe für Ergänzungen gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
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