Verbreitung von TV-Aufnahmen
07.01.2006 21:46 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Ist die Verbreitung von Fernsehaufnahmen (z.B. von ARD, ZDF, RTL, usw.) im Internet (z.B über Filesharing) genauso Illegal, wie die Verbreitung von Kauf-Videos (bzw. Leih-Videos oder neueste Kinofilme), oder gibt es hier einen Unterschied, weil diese Filme, Dokumentationen, oder ähnliches, im frei empfangbaren Fernsehen gelaufen sind und kein Kopierschutz umgangen wurde?
- Ist hierbei mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen?
Ist es erlaubt, für andere Personen TV Sendungen aufzuzeichnen und diese gegen Gebühr zu verbreiten?








