Verbraucherinsolvenz
06.07.2012 14:02 |
Preis: 55,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 55,00 € |
Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dennis Meivogel
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwältin,
sehr geehrter Anwalt,
ich überlege seit langem eine Verbraucherinsolvenz zu beantragen, da meine Schulden (ca. 20.000 Euro) in absehbarer Zeit nicht von meinem Einkommen getilgt werden können.
Nun habe ich schon oft gehört, dass keine Straftaten vorliegen dürfen, wenn man das Inso-Verf. beantragen möchte. D.h. z.B. dass kein Gläubiger Starfantrag wegen Warenkreditbetrugs o.ä. gestellt haben darf. Ist dem so? Denn dahingehend wurde ich bereits einige Mal rechtskräftig verurteilt.
Das andere - wahrscheinlich noch größere - Problem ist, dass der Karton mit einem Großteil der Unterlagen (Titel, Mahnschreiben, etc.) nicht mehr aufzufinden ist. Ich nehme an, dass dieser nach der Kellerüberflutung im Haus entsorgt wurde. Ich habe nur noch Akten aus den Anfangsjahren. Kann mir mein Inso-Antrag auf Grund der fehlenden Unterlagen versagt werden?
Darüber hinaus werde ich als GF einer UG bald Antrag auf Inso für die UG stellen. Die Rechtslage sieht so aus, dass ich wohl auch hier privat haften muss. Sollte ich also warten bis die UG im Insoverfahren ist oder werden im Hinblick auf den Zeitraum in der die UG Schulden gemacht wurden diese nachträglich mit in die Verbraucherinso einbezogen?
Über eine klärende Antwort würde ich mich sehr freuen!
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 30 weitere Antworten zum Thema:
Verbraucherinsolvenz
Verbraucherinsolvenz









