Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Wohnungen.
Hallo, in einer 3 Familien Doppelhaushälte besitze ich die oberen beiden Wohnungen WE2 und WE3 und möchte diese mittels Deckendurchbruch (Holzbalkendecke)und Spindeltreppe verbinden. Entlaste dadurch das Treppenhaus, beeinträchtige niemand.Statik kein Poblem. Kenne einige Urteile.
Erbitte Ihre Einschätzung.
Antwort geschrieben am 15.01.2012 19:30:13
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:
Rein wohnungseigentumsrechtlich stellt der geplante Deckendurchbruch eine bauliche Veränderung dar, so dass diese gemäß §§ 22 i.V.m. 21 Abs.3,4 WEG von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden müsste (BayObLG NJW-RR 1995, 649). Solange dabei jedoch andere Miteigentümer entsprechend Ihrer Schilderung hierdurch nicht über das im Rahmen eines ordnungsgemäßen Zusammenlebens hinzunehmende Maß hinausgehend beeinträchtigt werden, ist deren Zustimmung nicht zwingend erforderlich. Entscheidend wird dabei die Beurteilung sein, ob die geplanten Arbeiten eventuell eine Gefahr für Bestand und Sicherheit des Gebäudes und damit des Gemeinschaftseigentums darstellen könnten. Wenn dies jedoch entsprechend Ihren Angaben zur Statik etc. nicht der Fall sein sollte, stellt der geplante Durchbruch auch bei einer tragenden Wand in dem von Ihnen geschildertem Fall keine Beeinträchtigung für die übrigen Wohnungseigentümer dar. Ansonsten benötigen Sie für das Vorhaben in öffentlich-rechtlicher Hinsicht grundsätzlich auch keine Baugenehmigung, solange dadurch das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht verändert oder z.B. brandschutzrechtliche Belange tangiert werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch einen schönen Abend und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
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