Verbeamtung, automatisch mehr Unterhalt?
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Koch
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Herr/Frau Anwalt/Anwältin
am 28.08.2006 bin ich zum zweiten Mal Vater geworden. Ich habe schon eine Tochter aus meiner ersten Ehe, geb. 17.09.1997. Von meiner Ex-Frau bin ich schon seit 02/99 getrennt, die Tochter lebte damals bis 04/2000 bei mir, weil meine Ex-Frau Alkoholikerin ist. Sie machte eine Entziehungskur, seitdem lebt die Tochter bei ihr.
Ich habe seit 10/91 für das Lehramt studiert und meine Ex-Frau 09/93 kennen gelernt. 08/95 haben wir geheiratet. Sie war schon seit 10 Jahren in einer Apotheke beschäftigt und wurde im Sommer 96 entlassen und war seitdem arbeitslos.
Ich selbst habe während der Semesterferien immer gearbeitet und dabei ähnlich viel wie meine Ex im Jahr verdient. 09/97 kam unsere Tochter zur Welt, 03/98 machte ich mein erstes Staatsexamen, 02/99 trennten wir uns nach 3 ½ jähriger Ehe und die Tochter wohnte bei mir und meinen Eltern.
Ich arbeitete ab 05/98 als Aushilfe und zahlte für meine Ex Trennungsunterhalt. Das angestrebte Referendariat konnte ich erst 02/2000 antreten, weil ich nur einen Platz in Trier (200 Km entfernt) bekommen hätte und dies mit dem Kleinkind nicht möglich war.
Während des Referendariats zahlte ich wegen des geringen Verdienstes nur Kindesunterhalt.
Ab April 2002 bekam ich einen befristeten Angestelltenvertrag an einer Schule. Anhand des Einkommens als Angestellter wurde der Unterhalt für meine Ex berechnet. Ich hatte nur den Selbstbehalt, worauf meine Ex zielstrebig hingearbeitet und prozessiert hatte.
11/04 wurde ich endlich verbeamtet und konnte seitdem ein „normales" Gehalt beziehen und endlich eine neue Beziehung aufbauen (seit 06/03). Aus dieser eheähnlichen Gemeinschaft ging unsere Tochter hervor 08/2006.
Daraus ergibt sich nun eine völlig neue Situation und wir wollen den Unterhalt neu berechnen lassen.
Meine Partnerin betreut das Baby und hat nur das Kindergeld zur Verfügung, deshalb arbeitet sie noch nebenbei ein bis zwei Mal in der Woche, damit wir uns über Wasser halten können.
Meine Frage: Hat meine Ex acht Jahre nach der Trennung und der kurzen Ehe, unter widrigen Umständen für mein Studium und das anschließende Referendariat, Anspruch auf den Mehrverdienst durch die Verbeamtung? Schließlich hat sie mich während der Ehe nicht mit Geld unterstützt oder gefördert, sondern eher gebremst. Gibt es Möglichkeiten ihren eventuellen Anspruch auf den Mehrverdienst aufgrund der Verbeamtung zu verhindern?
Meine Kommilitonen wurden durchweg 3-4 Jahre früher verbeamtet.
Wir würden gerne in Zukunft ein normales Leben führen, ohne dass uns ständig meine Ex im Nacken sitzt und Geld fordert.
Für eine schnelle Antwort wären wir sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Lehrer Lempel
Unterhalt?









