Frage geschrieben am 26.02.2009 14:43:19
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Verantwortung des Arbeitnehmers
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1849Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
Reiserecht, Erbrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Kaufrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 400
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Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Sie sind aufgrund Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber dazu verpflichtet, für einen sicheren Heimtransport des betrunkenen Mitarbeiters Sorge zu tragen, wenn Sie ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Auf keinen Fall können Sie den Weg nach Hause dem betrunkenen Mitarbeiter selbst überlassen. Am kostengünstigsten ist es für Sie, wenn Sie die Abholung des Mitarbeiters durch einen Angehörigen veranlassen.
Falls Sie den Mitarbeiter alleine auf den Heimweg schicken, kann dies u.U. strafrechtlich verfolgt werden. Im Falle eines Unfalls haften Sie mit, da die Haftungsbeschränkungen der §§ 104, 105 SGB VII nicht greifen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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