Ich beziehe ALG II seit 2002. Ich habe vor 3 Jahren (2007) eine Ltd. gegründet und im Handelsregister (HRB) eintragen lassen. Die Ltd. hat mehrere Gesellschafter, ich bin Gesellschafter und Geschäftsführer.
Die Bilanz und BWA der Ltd. habe ich beim Amt für Grundsicherung eingereicht.
Jetzt möchte das Amt für Grundsicherung sämtliche Unterlagen der Firma wie Rechnungen, Konten, Kontoauszüge etc. aus 2009 prüfen sowie die Namen der Gesellschafter.
In wieweit und auf welcher rechtlichen Grundlage darf das Amt Einsicht in die Geschäftsunterlagen einer Firma nehmen und diese Unterlagen anfordern?
Rechtliche Grundlagen konnte mir das Amt nicht benennen, es beruft sich ständig auf §§ 60, 67 ff. SGB I. , obwohl ich den Sachbearbeiter mehrmals aufforderte, Rechtsgrundlagen für die Einsichtnahme in die Gesellschaftsunterlagen zu benennen.
Bitte dringend um kurze rechtliche Bewertung mit Angaben der Rechtsgrundlagen, da Fristen durch das Amt gesetzt wurden.
Mit freundlichen Grüssen
