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Frage geschrieben am 14.10.2010 19:09:11

Veröffentlichung einer Referenz-Liste von Kunden

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1696
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gerne auf meiner Internetseite Referenzunternehmen nenne (Firmenname, idealerweise auch Logo und Webseite), für die ich in den letzten Jahren als Trainerin (kosmetische Schulungen) tätig war.
Ist das erlaubt oder muss ich das jeweilige Unternehmen vorher um Erlaubnis fragen bzw. informieren?

Vielen Dank für Ihre Antwort!


Antwort geschrieben am 14.10.2010 19:26:46
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Solange keine entgegenstehenden vertraglichen Regelungen oder schutzwürdige Interessen des Vertragspartners entgegenstehen, dürfen Sie durchaus die Namen Ihrer Kunden in einer Referenzliste zusammenfassen, ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen.
Schutzwürdige Interessen lägen z.B. vor, wenn der Kunde ein Interesse daran hat, dass sein Name nicht im Zusammenhang mit Ihnen genannt wird, weil er z.B. vertraglich einem Konkurrenten verpflichtet ist o.ä.

Allerdings dürfen Sie ohne Zustimmung des Kunden weder sein Logo, noch Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Webseite des Kunden angeben. Nach § 28 Abs. 3 Ziffer 3 BDSG dürfen Sie lediglich die Berufsbezeichnung, Name, Titel und Anschrift in einer Liste zusammenfassen.

Sie dürfen auch nicht angeben, was Sie für den Kunden geleistet haben und zu welchem Preis. Solche Interna gehen niemanden etwas an.

Widerspricht ein Kunde seiner Nennung, müssen Sie ihn umgehend mit allen Daten aus der Liste entfernen.

Unabhängig von der rechtlichen Seite, sollten Sie aber ohnehin Ihre Kunden um Erlaubnis fragen, wenn Sie nicht riskieren wollen, diese zu verärgern und für Folgeaufträge verlieren.

Und auch neue Kunden werden sich sicher zweimal überlegen, ob sie es riskieren wollen, ungefragt als Referenz angegeben zu werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
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www.rechtsanwalt-schwartmann.de

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