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Frage geschrieben am 17.07.2009 14:53:02

Veröffentlichung des Impressums auf anderen Seiten (Blog/Forum) + Denunzierung

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1674
Sehr geehrte Damen und Herren,


folgende Ausgangsituation:
Ein Websitebetreiber stellt auf seine Website, wie es sich gehört, ein Impressum online. Im Impressum steht der Name + die persönliche Anschrift des Betreibers.

Das Impressum ist mit den "nofollow, nocache, noindex" Tags versehen, dadurch wird die Impressumsseite von den Suchmaschinen und anderen Robotern NICHT aufgenommen und die persönlichen Daten erscheinen somit nicht bei Google und anderen Diensten.

Eine automatische Verarbeitung der Daten durch Suchmaschinen und anderen Programmen (z.B. Adresssammler etc) ist dadurch ausgeschlossen.

Außerdem schreibt der Betreiber unter seine Anschrift, dass er mit der Veröffentlichung der im Impressum angegebenen Daten auf öffentlich zugänglichen Seiten wie Foren und Blogs NICHT einverstanden ist.


Die Website selbst verkauft ein eBook und beinhaltet nichts illegales oder verbotenes.


Das Problem:
Ein Blogger schreibt einen Bericht über die betroffene Seite. In seinem Bericht veröffentlicht er die im Impressum angegeben Daten, sprich Name + persönliche Anschrift des Betreibers.

Sein Bericht selbst beinhaltet keine Erfahrungen/Argumente oder ähnliches, sondern lediglich unbegründete Behauptungen, dass der Websitebetreiber seine Kunden nur hereinlegen will.

Den Bericht markiert der Blogger mit den Stichpunkten "Abzocker, Gefahr, Falle, Betrug etc".


Der Blog wird nun von Google und anderen Diensten aufgenommen. Sucht man nun nach dem Namen des Websitebetreibers findet man den entsprechenden Bericht des Bloggers mit Name + persönlicher Anschrift des Websitebetreibers und den Äußerungen, dass der Betreiber unseriös etc ist. Außerdem ist nun eine automatische Verarbeitung der Daten durch andere Suchmaschinen und Adresssammler möglich geworden.


Meine Fragen:

1. Ist es (generell) erlaubt die im Impressum angegeben Daten auf einem Blog oder in Foren zu veröffentlichen? - Ohne den Websitebetreiber um Erlaubnis zu fragen?

2. Wie sieht es in diesem speziellen Fall aus? Das heißt, wenn der Websitebtreiber der Veröffentlichung der Daten widersprochen hat und eine automatische Verarbeitung durch Suchmaschinen ebenfalls durch das setzen der "noindex, nofollow, nocache" Tags verhindert hat.

3. Welche Rechte/Möglichkeiten gibt es, dass Name + Anschrift vom Blogger entfernt werden. Der Blogger weigert sich auf Anfrage, die Anschrift zu entfernen.

4. Der Websitebetreiber fühlt sich durch die Stichwörter "Abzocker, Betrüber etc" beleidigt, welche Rechte hat er, dass der gesamte Bericht entfernt wird?

5. Welche Schadensersatzmöglichkeiten gibt es? (Weitergabe/ Veröffentlichung persönlicher Daten, Beleidigung/Denunziation).


Ich bitte um Angabe der jeweiligen Gesetze.

Vielen Dank für Ihre Antworten


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 17.7.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.07.2009 15:35:26
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht André Sämann
Herzogswall 34, 45657 Recklinghausen, Tel: 02361/370340-0, Fax: 02361/370340-1
Fachanwalt Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:

zu 1.:
Es gilt ein grundsätzliches Verbot der Erhebung und der Verarbeitung personenbezogener Daten mit Erlaubnisvorbehalt. Die Erhebung und die Verarbeitung ist nur zulässig, wenn das Gesetz einen Erlaubnistatbestand vorsieht oder eine Einwilligung des Benutzers vorliegt.

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten unterliegt dem Datenschutz und ist nur nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bzw. den Datenschutzgesetzen der Bundesländer erlaubt.
§ 3 BDSG definiert und regelt die Erhebung persönlicher Daten natürlicher Personen. Für die Einordnung als natürliche Person kommt es allein auf die Rechtsform an und nicht auf die Frage, ob jemand gewerblich tätig ist.
§ 4 BDSG erlaubt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten unter den dort genannte Voraussetzung. Eine Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ohne Einwilligung des Betroffenen ist grundsätzlich unzulässig.

zu 2.:
Aus den von Ihnen gesetzten Tags ergeben sich m.E. keinerlei Besonderheiten.

zu 3.:
Gegenüber dem Blogger haben Sie Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz.

zu 4.:
Die behauptet „Abzocke" und die sonstigen Vorwürfe können den Tatbestand der Beleidigung erfüllen oder als Eingriff in den eingerichteten uns ausgeübten Gewerbetrieb gewertet werden (§§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB). Sollte der Blogger ebenfalls gewerblich tätig sein, können sich Ansprüche aus wettbewerbsrechtlichen Vorschriften ergeben. Die Ansprüche sind ebenfalls auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gerichtet. Die Ansprüche bestehen gegenüber dem Blogger und – ab Kenntniserlangung – auch gegenüber dem Forenbetreiber. Dieser ist ab Kenntniserlangung in jedem Fall verpflichtet, einen entsprechenden Beitrag zu entfernen.

zu 5.:
Die Geltendmachung von Schadensersatz ist grundsätzlich möglich. Schwierig wird es jedoch, einen entsprechenden Schaden zu beziffern. Sie müssten z.B. nachweisen, dass Ihnen ein bestimmter Geschäftsabschluss nicht gelungen ist. Dies ist natürlich nahezu unmöglich. Der Schadensersatz kann jedoch auch die Kosten einer Gegendarstellung umfassen. Einzelheiten können nur bei Vorliegen der vollständigen Informationen bewertet werden.



Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen

André Sämann
Rechtsanwalt
_______________________________________
Herzogswall 34
45657 Recklinghausen

Telefon 02361 370 340 0
Telefax 02361 370 340 1

Mail info@ra-saemann.com
Web www.ra-saemann.com
_______________________________________


Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.


Mit freundlichen Grüßen

André Sämann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
_______________________________________
Herzogswall 34
45657 Recklinghausen

Telefon 02361 370 340 0
Telefax 02361 370 340 1

Email
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Internet
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