Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 54 weitere Antworten zum Thema Ebay.
Im November 2010 wurde von mir, als Privatverkäufer, ein Angebot durch das eBay VeRi Programm entfernt.
Die Betreff-Zeile lautete:
MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel
Ich habe einen Schal eingestellt, mit der Bezeichnung DESIGNER SCHAL SCARF TUCH NOVA CHECK EDEL GROSS, welchen ich für eine Freundin verkaufen wollte.
Sie sagte mir damals, dass man dieses Muster Nova Check (beige-rot-schwarz karriert) nennen würde. Es wäre dem Design einer britischen Firma ähnlich.
Genau so schrieb ich dies in meiner Artikelbeschreibung - OHNE Markennamen etc. zu erwähnen. Bevor (!) ich den Schal verkaufen konnte, wurde das Angebot gestrichen und ich bekam folgende mail von ebay:
"Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.
Unser Ziel ist es, unseren Marktplatz für alle Mitglieder so sicher wie möglich zu machen. Dazu gehört es auch, dass wir bestimmte Angebote entfernen.
Die folgenden Informationen helfen Ihnen zu verstehen, warum wir Ihr Angebot entfernt haben:
Die Verletzung von Markenrechten ist gesetzlich verboten und verstößt gegen die eBay-Grundsätze. Eine Marke ist ein Zeichen (z.B. ein Name, ein Wort, eine Wortfolge, ein Logo oder ein Symbol), mit dem ein Unternehmen seine Produkte und/oder Dienstleistungen von anderen unterscheidbar kennzeichnet.
Beispiele für solche Markenrechtsverletzungen:
- Fälschungen
- Nicht genehmigte Repliken und Artikel, die die Marke oder das Logo eines Unternehmens tragen, ohne dass die Verwendungsart von diesem Unternehmen genehmigt wurde
In Ihrem konkreten Fall lag folgender Verstoß vor:
Es ist auf eBay verboten, nicht genehmigte Repliken und Fälschungen von Markenprodukten anzubieten, da es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt.
Als Faustregel gilt: Wenn das Produkt, das Sie anbieten möchten, die Marke oder das Logo eines Unternehmens trägt, obwohl das Produkt nicht von diesem Unternehmen hergestellt oder genehmigt wurde, darf es nicht auf eBay angeboten werden.
Weitere Informationen zum Grundsatz zu Repliken und Fälschungen finden Sie auch hier:
http://pages.ebay.de/help/policies/replica-counterfeit.html
Mehr über das VeRI-Programm erfahren Sie hier:
http://pages.ebay.de/vero/about.html
Der Rechteinhaber Burberry Limited (Burberry) oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.
Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber: Burberry Limited (Burberry)
Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: ebay.infringements@burberry.com
Wichtiger Hinweis:
Wiederholtes Einstellen dieses oder ähnlicher Angebote sowie weitere Verstöße gegen die eBay-AGB, -Grundsätze oder geltendes Recht können den Ausschluss vom Handel auf eBay zur Folge haben.
Möchten Sie uns ein Angebot melden, das Ihrer Meinung nach unzulässig ist?
Gehen Sie dazu bitte auf eine eBay-Seite und klicken dort auf den Link "eBay kontaktieren", der sich unten am Ende der Seite befindet. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, um uns derartige Hinweise zu senden. Eine zeitgerechte Bearbeitung ist dann nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Sicherheitsteam"
Ich habe den Rechteinhaber angemailt, dass ich doch keinerlei Markennamen erwähnt habe und um eine kurze Antwort gebeten. Doch es gab keine Resonanz...
Jetzt zittere ich Monat für Monat, dass mir eine Abmahnung ins Haus flattern könnte, die ich nicht bezahlen kann.
Meine Fragen:
1.ist es noch wahrscheinlich, dass ich noch eine Abmahnung nach dieser Zeit (5 Monate sind seitdem vergangen) erhalte?
2. habe ich eine Markenrechtverletzung begangen, ohne den Markennamen (in diesem Fall wohl Burrberry) zu nennen?
Bitte geben Sie mir einen Rat diesbezüglich, auch wie ich mich weiterhin verhalten sollte.
Vielen herzlichen Dank!
Antwort geschrieben am 27.03.2011 00:36:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 165
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Ihre Fragen möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
1. Nein, es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass jetzt noch eine Abmahnung ausgesprochen wird. Dies erfolgt in der Regel recht zügig nach Kenntnisnahme des Rechteinhabers von einem Rechteverstoß. Wenn der Abgemahnte auf die Abmahnung nicht reagiert, besteht für den Rechteinhaber nur innerhalb eines recht kurzen Zeitfenster von 4-8 Wochen die Möglichkeit, eine sogenannte einstweilige Verfügung vor Gericht zu erwirken. Diese Option besteht für den Rechteinhaber hier nicht mehr, so dass eine Abmahnung nicht mehr allzu attraktiv ist.
2. Es kommt vorliegend wohl gar nicht entscheidend darauf an, ob Sie den Markennamen genannt haben. Entscheidend dürfte vielmehr sein, ob es sich bei dem angebotenen Schal um eine Fälschung gehandelt hat. Dies wurde Ihnen zumindest vorgeworfen. Sollte dies zutreffen, wäre eine Markenrechtsverletzung vermutlich zu bejahen, denn der Schal ist offenbar schon durch die Verwendung des Begriffs Nova Check der Fa. Burberry zuzuordnen.
Vor dem Hintergrund, dass eine tatsächliche Markenrechtsverletzung nicht 100%ig festzustehen scheint, ist das Beste, was Sie im Moment machen können, einfach weiter abzuwarten. Die Alternative der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ist zu riskant, da Sie sich möglicherweise grundlos zu etwas verpflichten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.03.2011 00:41:16
Vielen herzlichen Dank, für Ihre zügige Beantwortung!
Dann werde ich weiter abwarten und hoffen, dass diese Firma die Sache auf sich beruhen lässt.
Gerne werde ich mich, sollte ich doch noch ein Schriftstück dieser Firma erhalten (was ich natürlich nicht hoffe), vertrauensvoll an Sie wenden!
MfG
Vielen herzlichen Dank, für Ihre zügige Beantwortung!
Dann werde ich weiter abwarten und hoffen, dass diese Firma die Sache auf sich beruhen lässt.
Gerne werde ich mich, sollte ich doch noch ein Schriftstück dieser Firma erhalten (was ich natürlich nicht hoffe), vertrauensvoll an Sie wenden!
MfG
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.03.2011 17:29:42
Sehr geehrte Fragestellerin,
das können Sie gerne tun.
Mit freundlichen Grüßen
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Fragestellerin,
das können Sie gerne tun.
Mit freundlichen Grüßen
Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt
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