Vaterschaftsaberkennung
28.10.2009 11:12 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe mit meiner Partnerin ein Kind gezeugt. Zu diesem Zeitpunkt und zum Zeitpunkt der Geburt war sie noch verheiratet.
Nach meiner Partnerin Information sei er von Rechts wegen zunächst "automatisch" als Vater geltend, man benötige von mir eine Vaterschaftsanerkennung, von ihm eine -aberkennung und von der Mutter eine "Bestätigung".
Die Scheidung ist mittlerweile vollzogen, der Ex-Gatte lebt "weit weg", jedoch in Deutschland.
Es mangelt nun leider an Enthusiasmus seinerseits, auf sein Standesamt zu gehen und die Aberkennung einzureichen.
Welche Rechtsmittel sind hier möglich, und: ist mein Informationsstand ohnehin korrekt? Wird die Aberkennung unter den gegebenen Umständen benötigt? Meine Partnerin und ich sind uns einig, dass wir die leiblichen Eltern sind.
Besten Dank.









