VU - Schadenersatz - vertaner Urlaub für den Partner
Preis: ***,00 € |
Schadensersatz
Beantwortet von
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Jens Jeromin
| in unter 1 Stunde
Hallo liebe Anwälte,
aus aktuellem Anlass muss ich mir einen Wissensvorsprung in den Bereichen Arbeitswegeunfall, vertaner Urlaub und Schadenersatzansprüche erarbeiten, daher versuche ich mal zu beschreiben was denn so Stand der Dinge ist.
Für Silvester habe ich eine Berghütte für 8 Personen in Österreich gebucht mit dem Ziel dort mit Freunden ein schönes Silvester und die Tage danach zu verbringen. (Vertrag mit dt. Vermittler - aber das ist wahrscheinlich nicht ausschlaggebend) Die Hütte kostet für den gesamten Zeitraum 1480€ und aufgeteilt auf 8 Personen und einen Zuschlag von 60€ für die Verpflegung die wir auf der Hütte brauchen haben wir vereinbart einen Betrag von 240€ pro Person zu zahlen aufgeteilt auf mehrere Raten, zu zahlen ausschließlich via Banküberweisung an mich. Nachdem das Geld von 7 Personen die bis dato sicher zugesagt haben „eingetrieben" war wurde auch die Hütte gebucht. Die 7 Personen bestanden aus 2 Pärchen und 3 Einzelpersonen.
Leider wurde vor 2 Wochen eine Mitfahrerin auf dem Weg zur Arbeit (vermutlich unverschuldet) angefahren(sie war zu Fuß unterwegs) und erlitt mehrere Brüche, sodass sie nicht mehr an unserem Hüttenaufenthalt teilnehmen kann. Verständlicherweise möchte ihr Partner nun auch nicht mehr an unserem Hüttenaufenthalt teilnehmen. Die Abmachung von Anfang an war: Wenn jemand nachträglich abspringt werden nur der Verpflegungsanteil (60€) zurückerstattet, es sei denn es wird ein gleichwertiger Ersatz gefunden.
Nun hat sich zwischenzeitlich ein weiteres Pärchen bereiterklärt mitzufahren, allerdings nur ein paar Tage und nicht zum vollen Betrag. Das Pärchen ist allerdings auf die Intervention eines weiteren Mitfahrers erst nachträglich auf den Zug aufgesprungen und wurde nicht vom „Unfall-Pärchen" vermittelt. Der abgesprungene Partner der Unfallverletzten möchte nun den Differenzbetrag erstattet haben zzgl. 60€ Verpflegungsgeld für beide Personen.
Nun stellen sich mir doch einige Fragen:
1. Dass die Unfallverletzte einen Schadenersatzanspruch an den Unfallgegner hat ist wohl nicht abzustreiten. Ich gehe davon aus, dass als Streitwert rein für den entgangenen Urlaub 240€ angesetzt werden). Aber hat auch der Partner der verunfallten (sie sind verlobt und wohnen zusammen) einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Unfallgegner wegen des für IHN entgangenen Urlaubs? Und auf welchen Betrag stützt sich der Schadenersatz? Auf die vollen 240€ oder auf die 180€ reine Hüttenkosten?
2. Bin ich (oder besser gesagt die Gruppe) verpflichtet, den Differenzbetrag zwischen den neuen Mitfahrern und dem Partner der Unfallverletzten zurückzuerstatten? Ich fühle mich ehrlich gesagt nicht verantwortlich dafür, dass ich einen adäquaten Ersatz für den Abspringer suche.
Was ich einfach tunlichst nicht haben will ist, dass die Verunfallte und ihr Partner die Situation jetzt so ausnutzen und einerseits das gezahlte Geld von uns zurückfordern und andererseits den Schadenersatz vom Unfallgegner in Anspruch nehmen.
Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt verständlich dargestellt habe und bin gespannt auf Ihre Aussagen! Die angesagten EUR-Beträge wurden relational zueinander verfremdet.
Vielen Dank im Voraus!
Schadenersatz









