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Frage geschrieben am 19.03.2007 11:21:00

User hat ein Fake Account angelegt darf ich IP Adressen herausgeben?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5699
Guten Tag,

ich betreibe eine größer Flirt-Community. Nun hat ein User einen Account im Namen einer anderen Person (mit gestohlenem Foto) erstellt und andere User damit getäuscht.

Die Geschädigte Person möchte nun Anzeige erstatten.

(Zur Info: User können auf meiner Seite Profile mit Foto anlegen und dort sich beschreiben. Außerdem ist es möglich anderen Usern Nachrichten zu senden.)

Fragen:
Darf ich der Polizei die IP Daten aushändigen oder nur der Staatsanwaltschaft?

Darf ich die Daten (z.B. gesendeten Nachrichten) des gefälschten Accounts der Geschädigten Person aushändigen?

Was gilt als Beweis? Ausdruck der Profilseite oder Nachrichten?


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 19.3.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 19.03.2007 13:08:32
Rechtsanwältin Nina Heussen
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Sehr geehrter Ratsuchender,

1. Nach § 100 g Abs. 1 StPO darf Auskunft über Telekommunikationsverbindungsdaten (vgl. hierzu § 100 g Abs. 3 StPO) angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von erheblicher Bedeutung, „insbesondere" eine der in § 100 a Satz 1 StPO genannten Straftaten (z.B Mord, Totschlag oder einer Straftat mittels einer Endeinrichtung begangen hat oder in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht oder durch eine Straftat vorbereitet hat.
2. Sie müssen demnach die Daten nur bei Vorlage eines derartigen Beschlusses vorlegen.
3. Sollten Sie in Ihren AGB mit den Nutzern vereinbart haben, dass Sie bei Anfragen von Dritten die Daten freigeben, sofern die Ansprüche fundiert dargelegt sind und der Nutzer der Freigabe zustimmt, kann sich daraus auch eine Herausgabepflicht ergeben.


Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem rechtlichen Problem weitergeholfen. Für eine weitere Beratung stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Nina Heussen
Rechtsanwältin

Diep, Rösch & Collegen
Fürstenstraße 3
80333 München

TEL: (089) 45 75 89 50
FAX: (089) 45 75 89 51

info@anwaeltin-heussen.de

Abschließend darf ich mir erlauben, noch auf Folgendes hinzuweisen:
Meine Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich meine Auskunft nur auf die Informationen, die mir zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine verbindliche Einschätzung unerlässlich. Diese Leistung kann im Rahmen der Online-Beratung nicht erbracht werden.
Darüber hinaus können eine Reihe weiterer Tatsachen von Bedeutung sein, die zu einem anderen Ergebnis führen. Auch einige Rechtsfragen wie z. B. die Frage der Verjährung oder von Rückgriffsansprüchen gegenüber Dritten etc., können mit dieser Auskunft nicht geklärt werden. Ferner sind verbindliche Empfehlungen darüber, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 20.03.2007 00:24:50

In den AGB ist diesbezüglich weiter nichts geregelt. Also darf ich ohne Beschluss auch niemanden Daten herausgeben. Richtig?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 20.03.2007 10:27:12

Aufgrund des Datenschutzes und der Schilderung des Falles würde ich das bejahen. Für eine verbindliche Aussage müssten wir wissen, wer genau mit diesem Anliegen an Sie herangetreten ist und was der Hintergrund der Anfrage ist. Sollten Sie juristische Vertretung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Nina Heussen
Rechtsanwältin

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