Urteile zur Rechtmäßigkeit der automatischen Vertragsverlängerung bei Elitepartner
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack
Als persönlich Betroffener (Siehe http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=188226) bitte ich um Erläuterungen zu Pressemeldungen über zwei aktuelle Urteile des Landegerichtes Berlin vom Dezember 2011 sowie Mai 2012 gegen die Firma EliteMedianet. Es geht um die Urteile, welche in den folgenden zwei hier von mir gekürzt wiedergegebenen Meldungen beschrieben werden:
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Pressemeldung 1:
Das Landgericht Berlin hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 Euro gegen EliteMedianet …erwirkt. …Die von ElitePartner angebotenen kostenpflichtigen Drei- bzw. Sechs-Monatsmitgliedschaften und deren Verlängerung um das Doppelte der ursprünglichen Laufzeit sind für die Kunden erst nach mehreren Schritten ersichtlich…... Da ElitePartner die Website bis Ende Februar nicht geändert hatte, verhängte das Landgericht Berlin nun ein entsprechendes Ordnungsgeld. Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
(Siehe: http://www.titelschutzanzeiger.de/medienundrecht/detail.php?nr=75188&rubric=Medien+%26+Recht&PHPSESSID=92cgeleqhvqup8tvjdu3vsaijk84moa9)
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Pressemeldung 2:
Der Antrag ….. bezog sich auf eine Irreführung potentieller Käufer im Zusammenhang mit den auf ElitePartner.de angebotenen Drei- bzw. Sechs-Monatsmitgliedschaften….., die sich bei ausbleibender rechtzeitiger Kündigung um die jeweils doppelte Laufzeit ….. verlängern. Potentiellen Käufern dieser Mitgliedschaft ist es auf der Bezahlseite von ElitePartner.de nur über den Klick auf einen nicht gesondert hervorgehobenen Link mit der Aufschrift „Info" und durch Änderung der Ansicht des daraufhin aufgehenden Popup-Fensters möglich, den Hinweis auf diese Verlängerungsmethode zu finden.
(Siehe: http://www.presseanzeiger.de/pa/eDarling-erwirkt-einstweilige-Verfuegung-gegen-die-Betreiberin-von-Eli-557494)
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Meine Fragen hierzu sind:
Können Sie den zitierten Meldungen zugrunde liegenden Urteile in juristischen Datenbaken finden und bestätigen, dass die zitierten Meldungen den Inhalt der Urteile in etwa richtig wiedergeben? Können Sie für mich die Aktenzeichen der Urteile herausfinden, damit ich mich ggf. in einem Schreiben an die Firma EliteMedianet darauf berufen kann?
Welche Konsequenzen haben diese Urteile bezüglich der Forderungen der Firma EliteMedianet gegenüber Kunden, bei denen sich die so genannte „Premium-Mitgliedschaft" bei Elitepartner auf Grund von versäumter fristgerechter Kündigung ungewollt verlängert hat? Kann man auf Grundlage der Urteile davon ausgehen, dass die automatische Vertragsverlängerung bei Elitepartner unwirksam ist und dass hierauf basierenden Geldforderungen der Firma EliteMedianet gerichtlich nicht durchsetzbar sind?









