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Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem Internetforum habe ich gelesen, dass bei einer Urlaubsgewährung während der Probezeit, vom Arbeitnehmer die Zustimmung zum Abzug der Urlaubstage vom Urlaubskonto eingeholt werden muss.
Andernfalls wäre es bei Kündigung in der oder zum Ende der Probezeit theoretisch möglich, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung des vollen Urlaubs (also inklusive der gewährten Urlaubstage) einklagen kann.
Ist dies korrekt?
Vielen Dank.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 3.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 03.07.2008 22:12:52
sehr geehrter Rechtsratssuchender,
gerne nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit einer Urlaubsgewährung während der Probezeit und deren rechtlichen Folgen Stellung und beantworte diese wie folgt:
Dabei möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) zwar eine Wartezeit für einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsgewährung von 6 Monaten enthält. Für den Fall, dass dennoch vorzeitig Urlaub gewährt wird, besteht allerdings ein Abgeltungsanspruch nur für die noch nicht gewährten Urlaubstage.
Für das mir entgegengebrachte Vertrauen darf ich mich bei Ihnen bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
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