Es gibt keine betrieblichen Belange in den Schulferien den Urlaub zu verweigern!
Darf der Arbeitgeber das?
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Diese Antwort ist vom 12.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 12.03.2010 13:05:49 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Lautenschlagerstr. 3, 70173 Stuttgart, Tel: 0711-7223-6737, Fax: 0711-7223-6738
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Bewertungen: 434
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen dargestellten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sie haben recht, Ihr Arbeitgeber darf nicht per se in den Schulferien Urlaub verweigern, sondern er hat sich an folgenden gesetzlichen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes zu orientieren:
§ 7 BUrlG - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Letzteres heißt insbesondere, dass Familien mit Kindern durchaus im Einzelfall während der Schulferien bevorzugt werden können.
Sollte dieses hier aber nicht einschlägig sein und auch sonstige betriebliche Belange dringender Art nicht vorliegen, so befindet sich Ihr Arbeitgeber im Unrecht.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
HSV Rechtsanwälte
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