Urlaubsanspruch nach Kündigung durch Arbeitnehmer
| 23.05.2012 10:12 |
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Arbeitsrecht
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Ich habe zum 30.06. gekündigt und im laufenden Jahr noch keinen Tag meiner 30 Tage Jahresurlaub genommen.
Am 15.05. habe ich dann 15 Tage Urlaub vom 04.06. - 25.06. beantragt.
Auf meine Nachfrage am 21.05. beim Personalvorgesetzten, warum mein Urlaub noch nicht genehmigt sei, wurde ich aufgefordert per Email zu bestätigen, dass ich ab 01.07. als freier Mitarbeiter für die Firma zur Verfügung stehen würde. Ein mündliches Angebot hierfür wurde mir bereits unterbreitet.
Dies tat ich mit dem Wortlaut:
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Hallo [Personalvorgesetzter],
das Angebot klingt interessant, entspricht voll den Interessen des Projekts und so möchte ich es annehmen. Von [der Vermittlungsagentur, über die mein Einsatz abgewickelt werden sollte] habe ich bislang leider keine Nachricht erhalten.
Viele Grüße
[mein Vorname]
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Daraufhin wurde mein Urlaub genehmigt und ich bekam von meinem Personalvorgesetzten eine Mail mit folgendem Wortlaut:
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Hi [mein Vorname],
wie besprochen ist damit der Urlaub genehmigt, unter der Prämisse, dass du dann eben nach 30.06. nahtlos im laufenden Projekt für uns als FMA zur Verfügung stehst.
Viel Spaß im Urlaub.
[die Vermittlungsagentur] müsste eigentlcih recht zeitnah auf dich zukommen.
Viele Grüße
[Personalvorgesetzter]
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Nachdem mir das schriftliche Vertragsangebot der Vermittlungsagentur vorlag habe ich mich jedoch für ein anderes Projektangebot bei einer anderen Firma entschieden.
Kann nun mein Arbeitgeber die Genehmigung des Urlaubs zurückziehen? Ich weiß aus mündlicher Aussage, dass er den Urlaub gerne auszahlen möchte.
Was kann passieren, wenn ich nun einen Urlaubsflug buche, den ich wegen des nachträglich nicht genehmigten Urlaubs nicht antreten kann?
Trifft nicht Ihr Problem?
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