Urlaubsanspruch nach Kündigung durch AN/Austritt 2. Jahreshälfte
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Marion Deinzer
| in unter 2 Stunden
Guten Abend,
ich habe fristgerecht bei meinem Arbeitgeber gekündigt (Austritt aus dem Unternehmen in der 2. Hälfte des Kalenderjahres zum 01.10.).
Mein Jahresurlaub beträgt 28 Tage (auf Grund der Dauer der Betriebszugehörigkeit sind auf anfänglich 24 Tage nach Tarif 4 Tage dazugekommen).
Wie ist der Jahresurlaub nun zu berechnen?
Mein Arbeitgeber meint, dass nach dem Tarif die 28 Tage zu 12teln sind und x der Monate, die ich in diesem Jahr beschäftigt/angestellt bin zu nehmen sind.
In meinem Arbeitsvertrag steht es gelten die Tarifverträge für das Arbeitsverhältnis (Manteltarifvertrag für Angestellte des Verkehrsgewerbes). In Bezug auf Urlaubsanpruch steht im Arbeitsvertrag, dass sich dieser aus den tariflichen und innerbetrieblichen Bestimmungen ergibt.
Im Tarifvetrag wird sowohl auf das Bundeurlaubsgesetz verwiesen als auch die 12telung der Urlaubstage bei Eintritt/Austritt erwähnt.
Darf der komplette Jahresurlaub (28 Tage) ge12telt werden oder bezieht sich die 12telung nur auf die Tage, die über dem Mindesturlaub (20 Tage laut Bundesurlaubsgesetz)sind. Also bei mir dann 8 Tage?
In Bezug auf die Beendingung des Arbeitsverhältnisses steht in meinem Arbeitsvertrag nicht explizit etwas darüber, wie der Resturlaub bei Kündigung durch den Arbeitnehmer zu berechnen ist und wird auch nicht direkt auf den Tarifvertrag verwiesen.
Es ist dort lediglich aufgeführt wie sich die Kündigungsfristen regeln (in Bezuf darauf wird dann auch auf den Tarifvertrag verwiesen).
Wie verhalte ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber und ist die Berechnung die er vornimmt richtig?
Ist es richtig, dass mir laut deren Rechnung nun insgesamt nur 21 Tage Jahresurlaub zustehen, wenn ich zum 01.10. das Unternehmen verlasse (deren Rechnung: 28/12=2,33x9 Monate = 21 Tage)oder dürfen nur die 8 Tage über den 20 Tagen Mindesturlaub laut Gesetz ge12telt werden und mir stehen dann 20 Tage + (8/12=0,66x9)=6 Tage -> insgesamt dann 26 Tage Jahresurlaub zu?
Mein Arbeitgeber sagte auch wenn durch deren Rechnung weniger als 20 Tage rausgekommen wären, würden mir die 20 Tage zustehen.
Im Bundeurlaubsgesetz steht ja, dass diese 20 Tage Mindesturlaub "unabdingbar" sind. Heißt das nicht die sind "unveränderlich" und dürften demnach nicht mit in die 12telung mit einbezogen werden. Oder ist das Wort "unabdingbar" anders zu interpretieren/bewerten?
Vielen Dank vorab für eine Antwort
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