Urlaubsanspruch nach Kündigung
20.06.2010 12:59 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
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Guten Tag,
ich habe letzten Samstag per normaler Post die Kündigung in der Probezeit, zum 26.06. bekommen. Ich war bis einschl. Donnerstag 17.06.2010 krankgeschrieben. Ich war auf Teilzeit (100 Std) angemeldet. In meiner Kündigung war eine Freistellung oder Urlaubsabgeltung nicht vermerkt. Wie soll ich mich dann verhalten, ich habe eine Schwerbehinderung von 50% (die wirdvom AG todgeschwiegen obwohl bekannt). Mein erster Arbeitstag war der 03.02. wie viel Urlaub steht mir zu ? Nachträglich wurden mir Stunden einfach gestrichen ( vom Mai) die ich aber nachweislich gearbeitet habe, mit der Begründung sie müssen genehmigt werden, in den Vormonaten habe ich sie aber vergütet bekommen, ohne Genehmigung ( haben wir auch erst per Mail im Juni angeordnet bekommen). Meine Kranktage im April ( 3 Tage ) habe ich auch nur mit 4 Std, vegütet bekommen obwohl ich 8 Std arbeite. Begründung wegen meines Stundenschnittes. ( Ich habe obwohl Teilzeit KEIN Monat unter 140 Std) ? Ich kenn mich nicht mehr aus, und hatte schon vorher einen AG der mich beschissen hat um 3 Gehälter. Ich kann mir bald den Kopfschuss geben.
MfG Apel
Mehr als 30 Euro kann ich mir nicht mehr leisten! Da ich kein Geld bekommen habe!
Trifft nicht Ihr Problem?
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