366.381
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
1417 Besucher | 17 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Urlaubsanspruch nach Kündigung
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Urlaubsanspruch nach Kündigung

Urlaubsanspruch nach Kündigung


20.06.2010 12:59 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich habe letzten Samstag per normaler Post die Kündigung in der Probezeit, zum 26.06. bekommen. Ich war bis einschl. Donnerstag 17.06.2010 krankgeschrieben. Ich war auf Teilzeit (100 Std) angemeldet. In meiner Kündigung war eine Freistellung oder Urlaubsabgeltung nicht vermerkt. Wie soll ich mich dann verhalten, ich habe eine Schwerbehinderung von 50% (die wirdvom AG todgeschwiegen obwohl bekannt). Mein erster Arbeitstag war der 03.02. wie viel Urlaub steht mir zu ? Nachträglich wurden mir Stunden einfach gestrichen ( vom Mai) die ich aber nachweislich gearbeitet habe, mit der Begründung sie müssen genehmigt werden, in den Vormonaten habe ich sie aber vergütet bekommen, ohne Genehmigung ( haben wir auch erst per Mail im Juni angeordnet bekommen). Meine Kranktage im April ( 3 Tage ) habe ich auch nur mit 4 Std, vegütet bekommen obwohl ich 8 Std arbeite. Begründung wegen meines Stundenschnittes. ( Ich habe obwohl Teilzeit KEIN Monat unter 140 Std) ? Ich kenn mich nicht mehr aus, und hatte schon vorher einen AG der mich beschissen hat um 3 Gehälter. Ich kann mir bald den Kopfschuss geben.
MfG Apel

Mehr als 30 Euro kann ich mir nicht mehr leisten! Da ich kein Geld bekommen habe!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Urlaubsanspruch
20.06.2010 | 13:11

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
540 Bewertungen
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Dass bei der Kündigung Ihre Schwerbehinderung nicht berücksichtigt worden ist, ist korrekt, da der besondere Kündigungsschutz erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit einsetzt, vgl. § 90 Abs. 1 Zif. 1 SGB IX.

Ihnen steht gemäß $ 5 BUrlG ein Zwölftel des Jahresurlaubes zu für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, das sind bei Ihnen die Monate März bis Mai. Damit haben Sie 3/12tel Jahresurlaubsanspruch. Sofern dieser bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann, ist er abzugelten.

Ob die Streichung von Stunden rechtmäßig war, kann ohne Einsicht in den Arbeitsvertrag und ohne nähere Kenntnis des tatsächlichen Geschehensablaufes nicht beurteilt werden.

Wenn der AG tatsächlich nachträglich eine Genehmigung für Überstunden verlangt, ist das sicher nicht in Ordnung.

Hier solllten Sie ggf. weitergehende anwaltliche Beratung suchen. Sofern Sie finanziell nicht in der Lage sind, einen Anwalt zu bezahlen, können Sie sich auch bei Ihrem Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgen. Der Anwalt erhält dann die Beratungsgebühr vom Gericht.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

540 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht