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Urlaubsanspruch bei Wechsel während eines Kalender Monats
Hallo, ich habe zum 6.3.2011 meinen Arbeitgeber gewechselt. (Anspruch 30Tage/Anno, 5 Tage gewährt).
Seit 7.3.2011 arbeite ich bei meinem neuen Arbeitgeber. (Anspruch 28Tage/Anno, 21 Tage Anspruch zugestanden).
(28 Tage : 12 Monate X 9 Monate = 21 Tage Anspruch)
Muss ich also auf die Tage für den März verzichten? (28 Tage : 12 Monate X 10 Monate = 23 Tage Anspruch)
Danke schön.
Antwort geschrieben am 12.04.2011 18:24:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:
Aus § 5 I BUrlG folgt, dass Teilurlaub nur für volle Monate des Bestehens des Arbeitsverhältnisses gewährt werden muss. Da der März nicht als voller Monat bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber gilt, ensteht für diesen Monat auch kein anteiliger Urlaubsanspruch.
Die Berechnungsweise Ihres Arbeitgebers ist also meiner Erachtens korrekt.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt, die eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage unter Vorlage der betreffenden Unterlagen nicht ersetzen kann und soll.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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