Urlaubsanspruch bei Kündigung nach Wartezeit und in zweiter Jahreshälfte
| 31.07.2012 19:02 |
Preis: 25,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 25,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
| in unter 2 Stunden
Hallo,
hier zunächst die Daten:
Ich arbeite bei meinem aktuellen AG seit dem 01.09.2010, habe laut Arbeitsvertrag 30 Tage Urlaub und habe nun fristgerecht zum 31.08.2012 gekündigt. Dieses Jahr habe ich bereits 26,5 Urlaubstage genommen.
Das Problem:
Laut AG stehen mir nach der Kündigung anteilig nur 20 Urlaubstage zu und fordert die zuviel genommenen Urlaubstage über die Kündigungsfrist hinaus länger in der Firma zu arbeiten. Zudem steht im Arbeitsvertrag:
"Der Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr beträgt 30 Tage; für anteilige Beschäftigungszeiten 2,5 Tage je vollen Monat."
Die Klausel für anteilige Beschäftigungszeiten greift meines Erachtens in dem Fall nicht. Ich habe nach der Wartezeit und in der zweiten Jahreshälfte gekündigt. Demnach habe ich laut BUrlG vollen Urlaubsanspruch.
Meine Frage:
Ist die Forderung des AGs zulässig? Was kann ich Ihrer Empfehlung nach tun, wenn mein derzeitiger AG nicht einlenkt?
Vielen Dank im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Urlaubsanspruch Wartezeit
Kündigung Urlaubsanspruch Wartezeit









