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Urlaubsanspruch bei 6 monatiger Anstellung


19.04.2010 15:49 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Trettin




Hallo,

ich habe einen Arbeitsvertrag, der auf 6 Monate befristet ist. Ich arbeite an 6 Tagen in der Woche (Mo-Sa). Die Probezeit beträgt 3 Monate.

Ist es nicht so, dass ich laut BGB anteiligen Urlaubsanspruch habe?

Ich arbeite seit 15.02.2010 bei dieser Firma und hätte gerne im Juni 6 Tage Urlaub. Meine Chefin verweigert mir diesen Wunsch mit der Begründung dass mir erst nach Ablauf von 6 Monaten Urlaub zustünde.

Ist das rechtens?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 171 weitere Antworten zum Thema:
Urlaubsanspruch Anstellung
19.04.2010 | 17:21

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Trettin
144 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:

Nach § 4 BUrlG <Bundesurlaubsgesetz> ist der Ablauf einer Wartefrist von sechs Monaten Voraussetzung dafür, daß der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht.

Ist das Arbeitsverhältnis - wie hier - von vornherein auf sechs Monate befristet, oder beginnt es z.B. erst in der zweiten Jahreshälfte, kann der Arbeitnehmer die Wartezeit naturgemäß nicht erfüllen. Er hat deshalb nach Maßgabe des § 5 BUrlG Anspruch auf ein Zwölftes des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.

Im vorliegenden Fall ergibt sich dieser Anspruch auf Teilurlaub aus § 5 Abs. 1 lit. b BurlG. Diese Vorschrift gewährt nämlich einen Anspruch auf Teilurlaub, wenn der Arbeitnehmer vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

Ich hoffe, daß Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Bitte machen Sie bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch, hier eine kostenlose Nachfrage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Trettin
Rechtsanwalt
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Trettin
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