Urlaubsanspruch bei 6 monatiger Anstellung
19.04.2010 15:49
| Preis:
***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag, der auf 6 Monate befristet ist. Ich arbeite an 6 Tagen in der Woche (Mo-Sa). Die Probezeit beträgt 3 Monate.
Ist es nicht so, dass ich laut BGB anteiligen Urlaubsanspruch habe?
Ich arbeite seit 15.02.2010 bei dieser Firma und hätte gerne im Juni 6 Tage Urlaub. Meine Chefin verweigert mir diesen Wunsch mit der Begründung dass mir erst nach Ablauf von 6 Monaten
Urlaub zustünde.
Ist das rechtens?
19.04.2010 | 17:21
Antwort
von
Rechtsanwalt Peter Trettin
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Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:
Nach
§ 4 BUrlG <Bundesurlaubsgesetz> ist der Ablauf einer Wartefrist von sechs Monaten Voraussetzung dafür, daß der volle gesetzliche Urlaubsanspruch entsteht.
Ist das Arbeitsverhältnis - wie hier - von vornherein auf sechs Monate befristet, oder beginnt es z.B. erst in der zweiten Jahreshälfte, kann der Arbeitnehmer die Wartezeit naturgemäß nicht erfüllen. Er hat deshalb nach Maßgabe des
§ 5 BUrlG Anspruch auf ein Zwölftes des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht.
Im vorliegenden Fall ergibt sich dieser Anspruch auf Teilurlaub aus § 5 Abs. 1 lit. b BurlG. Diese Vorschrift gewährt nämlich einen Anspruch auf Teilurlaub, wenn der Arbeitnehmer vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Ich hoffe, daß Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Bitte machen Sie bei Bedarf von der Möglichkeit Gebrauch, hier eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt