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Frage geschrieben am 04.05.2011 14:28:14

Urlaubsanspruch

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 740
Hallo, seit dem 6.April bin ich in einer Behörde beschäftigt und bekam jetzt gerade bescheid, dass mir für dieses Jahr nur 19 Tage Urlaub zustehen, da man nur Urlaubsanspruch hat für jeden vollen Monat. Nur began der 1. April an einem Freitag und mein Arbeitsvertrag began am 6.April, effektiv fehlen mir nur 3 Arbeitstage für den vollen Monat und das kann ich nicht nachvollziehen, das mir einen Monat verloren geht, ob wohl mir nur 3 Tage fehlen. Das ich keinen vollen Anspruch habe, das ist mir klar aber anteilmässig für den April müsste dass doch schon berechnet werden oder ?


Antwort geschrieben am 04.05.2011 16:45:17
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Wilhelmstraße 9, 52070 Aachen, Tel: 0241505592, Fax: 0241532439
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

gesetzlich wird nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist der volle Urlaubsanspruch erworben, § 4 BUrlG. In Ihrem Fall bedeutet dies, dass am 06.10.2011 grundsätzlich der Anspruch auf 24 Werktage (= 4 Wochen) Urlaub für das Kalenderjahr 2011 entsteht. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies 20 Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage.

Jedoch ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 5 BUrlG Doppelansprüche ausgeschlossen sind. In dem Umfang, in dem Ihnen bereits ein früherer Arbeitgeber für das Kalenderjahr Urlaub gewährt hat, entsteht kein weiterer Urlaubsanspruch.

Wenn Sie also eine 5-Tage-Woche haben und bei Ihrem vormaligen Arbeitgeber bereits einen Arbeitstag Urlaub hatten oder wenn Sie bei einer 6-Tage-Woche schon 5 Arbeitstage Urlaub hatten, verbleibt ein Anspruch von 19 Arbeitstagen.


Diese allgemeine Antwort über die Rechtslage kann eine Einzelfallprüfung, der weitere Angaben (Vorbeschäftigung?) und Unterlagen (Arbeitsvertrag, evtl. Tarifvertrag) zu Grunde gelegt wird, nicht ersetzen.

Ich hoffe dennoch, Ihnen behilflich gewesen zu sein.


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