Urlaubsanspruch / Urlaubszeitpunkt
Folgende Ausgangslage:
Ich arbeite als Errichter für Windenergieanlagen auf der Nordsee (Offshore).
Dabei habe ich einen Rhythmus von 14 Tage (inkl. Wochenende und Feiertage) Arbeit a 12 Stunden und 12 Stunden Freizeit!
Danach dann 14 Tage Offshorefrei (also zu Hause)!
Die Regelung ist eigentlich ganz gut, man holt in den 14 Tagen Arbeit die Stunden raus, um 14 Tage zu Hause sein zu können (müssen)!
Nun zur Frage:
Wenn ich Urlaub nehmen möchte, dann sollen wir von der Fa. her die Urlaubszeit so legen, dass sie in dieser 14 Tägigen "Erholungsphase" liegt!
Nun habe ich aber zwei Kinder im schulpflichtigen Alter und würde gerne einmal im Jahr Urlaub mit der ganzen Familie machen.
Doch leider liegt die Ferienzeit meiner Kinder in einem 14 Tägigen Arbeitszeitfenster.
Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
Im BUrlG §7 steht, das der Urlaub zusammenhängend auf 12 aufenanderfolgenden Werktagen zu gewähren sei, es sei denn, das Bertiebliche Gründe dagegensprechen!
Die "Offshorefreizeit" hat man sich doch mit den 14 Tagen a 12 Stunden herausgearbeitet und man dürfte in den 14 Tagen Freizeit ja auch nicht eingesetzt werden. Aber wenn ich meinen Urlaub in genau dieser "Freizeit" nehmen MUSS, dann habe ich ja nie "richtigen" Urlaub, sondern in dem Fall dann (vom Urlaubsgeld) bezahlte Offshorefreizeit!
Trifft nicht Ihr Problem?
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