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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am 01.07.2011 eine Teilzeitstelle angetreten in einer 5 Tage Woche.
In meinem Arbeitsvertrag steht, das mir für das gesamte Jahr 20 Tage Urlaub zustehen, kein Tarifvertrag.
Ich arbeite in dieser 5 Tage Woche an 4 Tagen.
Es gibt Unstimmigkeiten über meinen zustehenden Urlaub aus 2011.
Wie viele Tage Urlaub stehen mir zu?
Und: Es steht in meinem Arbeitsvertrag nichts geschrieben, bis wann der Urlaub genommen sein muss. Kann dieser stillschweigend verfallen?
Es ist sehr schwierg aus betrieblichen Gründen,
überhaupt nur einen Tag Urlaub zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
MfG
Antwort geschrieben am 02.01.2012 15:26:22 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Carsten Dreier
Kaiserstraße 22, 44135 Dortmund, Tel: 023158969973, Fax: 0231522341
Arbeitsrecht, Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht
Bewertungen: 36
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vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Gemäß § 5 Absatz 1 a) BUrlG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden. Nach § 4 BUrlG wird der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Gemäß § 7 BUrlG muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist ein nach § 5 Abs. 1 Buchstabe a entstehender Teilurlaub jedoch auf das nächste Kalenderjahr zu übertragen.
Da Sie nach Ihrer Schilderung einen vertraglichen Urlaubsanspruch von 20 Urlaubstage haben und Ihre Arbeit seit dem 01.07.2011 ausführen, ist seitdem ein Urlaubstag pro Monat angefallen. Ihnen steht also ein Urlaubsanspruch von sechs Urlaubstagen von Juli bis Dezember 2011 zu. Dieser Urlaub muss auf Ihr Verlangen bis zum 31.03.2012 vom Arbeitgeber gewährt werden.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 02.01.2012 15:38:19
Sehr geehrter Herr Dreier,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Darf ich eine Rückfrage stellen....
Der Betrieb hat zwei Wochen nach Beginn meiner Tätigkeit dort schon Betriebsurlaub gemacht (2 Wochen)und ich hatte keinen Einfluss auf meinen Urlaub und konnte den nicht frei wählen, wie verhält sich das nun? Das würde bedeuten, ich muss von meinen 8 Urlaubstagen aus 2011 (Betriebsurlaub bei vier Arbeitstagen in der Woche/Teilzeit) bei aber nur "zustehenden 6 Urlaubstagen aus 2011" noch 2 Urlaubstage aus 2012 nehmen, weil ich ja so viel Urlabsanspruch in 2011 gar nicht erwirtschaftet habe...
Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen.
Sehr geehrter Herr Dreier,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Darf ich eine Rückfrage stellen....
Der Betrieb hat zwei Wochen nach Beginn meiner Tätigkeit dort schon Betriebsurlaub gemacht (2 Wochen)und ich hatte keinen Einfluss auf meinen Urlaub und konnte den nicht frei wählen, wie verhält sich das nun? Das würde bedeuten, ich muss von meinen 8 Urlaubstagen aus 2011 (Betriebsurlaub bei vier Arbeitstagen in der Woche/Teilzeit) bei aber nur "zustehenden 6 Urlaubstagen aus 2011" noch 2 Urlaubstage aus 2012 nehmen, weil ich ja so viel Urlabsanspruch in 2011 gar nicht erwirtschaftet habe...
Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 02.01.2012 16:08:35
Sehr geehrte Fragestellerin,
da ihr Arbeitsverhältnis nun seit mehr als sechs Monaten besteht, haben Sie für 2012 dann den vollen Urlaubsanspruch erworben, mithin 20 Urlaubstage aus Ihrem Arbeitsvertrag.
Wenn Sie acht Tage Urlaub in 2012 haben wollen, können Sie die noch ausstehenden sechs Urlaubstage aus 2011 bis 31.03.2012 nehmen, so sie bis 31.12.2011 geltend gemacht wurden und müßten dann zwei Urlaubstage aus 2012 verwenden, um insgesamt acht Urlaubstage zu haben. Für 2012 verblieben Ihnen dann noch 18 Urlaubstage.
MfG
Carsten Dreier
Sehr geehrte Fragestellerin,
da ihr Arbeitsverhältnis nun seit mehr als sechs Monaten besteht, haben Sie für 2012 dann den vollen Urlaubsanspruch erworben, mithin 20 Urlaubstage aus Ihrem Arbeitsvertrag.
Wenn Sie acht Tage Urlaub in 2012 haben wollen, können Sie die noch ausstehenden sechs Urlaubstage aus 2011 bis 31.03.2012 nehmen, so sie bis 31.12.2011 geltend gemacht wurden und müßten dann zwei Urlaubstage aus 2012 verwenden, um insgesamt acht Urlaubstage zu haben. Für 2012 verblieben Ihnen dann noch 18 Urlaubstage.
MfG
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