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Urlaub nach Kündigung


17.05.2012 16:25 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Marcus Bade


| in unter 2 Stunden

habe fristgerecht zum 31.05.2012 gekündigt,mir stehen 17 Urlaubstage(Alt und Neuer Urlaub) vovon ich 9 UT entsprechend der verbleibenden Arbeitstage
nehmen will.Mein Arbeigeber verweigert mir diesen obwohl ich diesen Wünsch müdl.u schriftl. mitgeteilt habe.was kann mir passieren wenn ich darauf bestehe und den Urlaub antrete? Lt BuUG steht mir der Urlaub zu!!!!!!Der Arbeigeber droht mit Rechtanwalt?Kann er meine letzte Lohnzahlung verzögern od verweigern!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Urlaub
17.05.2012 | 17:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Marcus Bade
196 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:

zunächst einmal weise ich darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.

Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Zum einen dürfte Ihnen „alter Urlaub", sprich Urlaub aus dem Jahr 2011 gar nicht mehr zustehen.
Sofern es diesbezüglich keine ausdrückliche Vereinbarung gibt muss Resturlaub bis spätestens zum 31.03. des Folgejahres genommen worden sein.

Ist dies nicht geschehen, verfällt der Urlaubsanspruch.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen den Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genehmigt, so dürfen Sie den Urlaub auch nicht antreten.

Erscheinen Sie trotzdem nicht zur Arbeit, so kann dies eine fristlose Kündigung, Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers und als Folge der verhaltensbedingten Kündigung eine Sperre beim Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Grundsätzlich darf Urlaub zwar nicht in Geld abgegolten werden. Ist aber die Gewährung des Urlaubs wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich, so ist er in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG)

In diesem Fall muss Ihnen Ihr Arbeitgeber die zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch verbleibenden Urlaubstage auszahlen.

Sie haben dann für die Ihnen noch zustehenden Urlaubstage (für dieses Jahr 5/12 Ihres Jahresurlaubs) Anspruch auf Zahlung Ihres" Tageslohns" (Monatslohn / Anzahl der Arbeitstage pro Monat * Urlaubstage).

Dieser Zahlungsanspruch wäre ggf. auch gerichtlich durchsetzbar.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Bade

Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin

Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065

rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Marcus Bade
Berlin

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