Urlaub
Folgendes Problem:
In unserem Betrieb gibt es einen Betriebsurlaub der drei Wochen andauert.
Einige Kolleginnen und Kollegen, darunter auch ich werden zur Aufrechterhaltung einer Abteilung in den Betriebsferien arbeiten.
Der eine Arbeitet 1,5 Wochen, der andere 2 Wochen und der andere 1 Woche in der Mitte der Betriebsferien.
Nun hat unser Betriebsleiter dieses dem Betriebsrat mitgeteilt.
Der Betriebsrat hat daraufhin den Betriebsleiter angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht, das nach § 7 Absatz 2 BUrlG der Urlaub zusammenhängend genommen werden muss, es sei denn wichtige betriebliche Gründe stehen dem entgegen.
Diese wichtigen Gründe liegen bei uns vor und werden vom Betriebsrat auch als solche erkannt.
Darum müssten wir nun laut Aussage des Betriebsrates, mindestens einen Urlaubsteil im Jahr mit mindestens 10 Arbeitstagen (5 Tagewoche) nehmen.
Ist das wirklich so, dass wir das so müssen oder gilt diese Regelung nur wenn wir als Arbeitnehmer darauf pochen zwei Wochen am Stück Urlaub haben zu wollen.
Wäre nett, wenn Sie mir dieses näher erläutern könnten.
Trifft nicht Ihr Problem?
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