ich bitte um Hilfe...
Ich habe bei eBay einen hellen Anzug für 115,00 EUR ersteigert. Der Anzug wurde geliefert und dabei stellte ich fest, dass dieser total vergilbt, mit Fettflecken und schwarzen Striemen beschmutzt war. Ich war enttäuscht! Von Flecken stand nichts in der Beschreibung! Und brachte den Anzug in die Reinigung. Die Dame sagte mir gleich, dass der Anzug mit einer chem. Reinigung nicht sauber geht und sie eine Nasswäsche empfiehlt. Dieses dauerte 1 Woche und wir holten den Anzug ab... mit dem Hinweis, es seien noch Flecken drin. Ich schrieb dem Verkäufer und forderte ihn auf, mir für die Reinigung 20,00 € zu überweisen. Er motzte mich gleich voll, weil ich mich so spät an ihn gewendet habe und er mir nicht glaubt. Ich solle einen Beleg schicken... BELEG - damit fing es an. Einen Beleg hatte ich mir dummer weise nicht geben lassen (nicht mal Fotos habe ich gemacht) ich weis aber es waren so um die 15,00 EUR. Nochmal zur Reinigung hm... das ist so weit. Ach was, ich mach mit dem Logo der Reinigung selber ne Rechnung und schicke sie ihm. Gesagt getan... allerdings über 19,80 EUR wegen Fahrtkosten.(Habe ich wirklich noch nie gemacht!!! aber ich war sauer und wollte es möglichst schnell hinschicken um glaubwürdiger zu sein) ...und es flog auf. Der Typ hat die RE an die Reinigung gefaxt und telefonisch haben sie es ihm bestätigt dass diese gefälscht ist. Jetzt ist der wieder sauer und will mich anzeigen. Was kann passieren? Bei der Reinigung war ich jetzt nochmal und die haben mir gesagt, sie können sich an mich und den Anzug erinnern und dass sie sich an den Typen erinnern der angerufen hat. "Ich hätte doch kommen können und sie hätten mir nen Beleg gegeben aber auf Grund dessen machen sie es nicht mehr" Der Laden wird mich nicht anzeigen, nur der Typ von dem ich eh kein Geld gesehen habe, schrieb das in seiner Bewertung... Was muss ich befürchten??? Sollte ich was unternehmen?
Stefanie
Antwort geschrieben am 05.03.2011 19:38:46 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Marcus Bade
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 163
Hogenestweg 17a, 12353 Berlin, Tel: (030) 850 750 64, Fax: (030) 850 750 65
Strafrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 163
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Sie könnte sich hier tatsächlich, wie Sie bereits selbst in Ihrer Überschrift andeuten des versuchten Betruges und der Urkundenfälschung strafbar gemacht haben.
Wobei ein versuchter Betrug hier meines Erachtens nur auf den ersten Blick vorliegt, und Ihnen die Absicht fehlte dem Verkäufer einen Vermögensschaden zuzufügen.
Anders verhält es sich bei der Urkundenfälschung.
Eine Rechnung der Wäscherei stellt eine Urkunde im Sinne des Gesetzes dar.
Sie haben eine falsche Urkunde hergestellt, da das Schriftstück, welches Sie erstellt haben nicht von dem stammt, der daraus als Aussteller hervorgeht.
Hier dürfte also tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegen.
Eine Urkundenfälschung kann mit einer Geldstrafe oder im Höchstfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden.
In Ihrem Fall käme allerdings, vorausgesetzt Sie sind nicht vorbestraft und begehen keine weiteren ähnlichen Taten höchstens eine niedrige Geldstrafe in Betracht.
Die Wahrscheinlichkeit dass ein Verfahren gegen Sie eingestellt wird ist aufgrund der Umstände sehr groß. In diesem Fall würden Sie nicht bestraft werden.
Allerdings bleibt erst einmal abzuwarten, ob der Verkäufer seine Drohung überhaupt wahr macht und Sie anzeigt.
Bis Sie also Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten, sollten Sie zunächst einmal ar nichts unternehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bade
Rechtsanwalt
Marcus Bade
Hogenestweg 17a
12353 Berlin
Tel: 030 85075064
Fax: 030 85075065
rechtsanwalt(at)ra-bade.de
http://www.ra-bade.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.03.2011 19:50:14
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es geht mir jetzt schon ein bißchen besser... Vorbestraft bin ich nicht... ich bin wirklich kein Betrüger. Und wollte eigentlich nur zu meinen Unkosten kommen, die ja wirklich dadurch entstanden sind... DANKE erstmal.
St.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Es geht mir jetzt schon ein bißchen besser... Vorbestraft bin ich nicht... ich bin wirklich kein Betrüger. Und wollte eigentlich nur zu meinen Unkosten kommen, die ja wirklich dadurch entstanden sind... DANKE erstmal.
St.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.03.2011 20:00:30
Gern geschehen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt
Gern geschehen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
Bade
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Bade direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

