mir wurde vor etwas mehr als vier Wochen ein Brief vom Verwaltungsgericht per Urkunde zugeschickt und einem Nachbarn übergeben.
Der hat ihn irgendwo abgelegt und ihn mir jetzt erst gegeben.
Da bereits mehr als vier Wochen um sind,ist die Einspruchsfrist hinfällig, obwohl ich den Brief nie selbst erhalten habe. Ist das dann trotzdem rechtswirksam ? Kann ich etwas machen bzw. noch Einspruch erheben ?
Antwort geschrieben am 06.06.2011 16:10:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
in diesem Fall gibt es die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand.
Dieses muss beantragt werden und sollte mit einer eidesstattlichen Erklärung des Nachbarn versehen werden, die beeinhaltet, dass er den Brief am ____ bekommen hat und Ihnen erst am ______ gegeben hat, da er dies völlig vergessen hatte.
Wichtig ist nur, dass Sie einmal den Wiedereinsetzungsantrag stellen und gleichzeitig auch den Widerspruch und diesen bereits ggf. begründen, da sonst diese Frist verpasst werden kann.
Denken Sie bitte auch daran, dass der Antrag binnen zwei Wochen gestellt werden muss (§ 60 VwGO).
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hoffmeyer direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

