Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 79 weitere Antworten zum Thema Urheberrechtsverletzung.
Stellt die Veröffentlichung eines Zeitungsartikels (von der Webseite einer Zeitung) mit Quellenangabe auf einem Blog eine Urheberrechtsverletzung dar?
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss gerechnet werden? Was würde sich im rechtlich unproblematischen Bereich bewegen?
Herzlichen Dank vorab.
Antwort geschrieben am 26.01.2012 01:04:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das stellt in der Tat eine Urheberrechtsverletzung dar. Es muss mit einer Abmahnung auf Unterlassung und Zahlung von Schadensersatz gerechnet werden.
Eine Veröffentlichung eines Teiles des Artikels wäre unproblematisch. Auch eine Verlinkung des Artikels wäre rechtlich unbedenklich.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.01.2012 01:05:40
Ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen? Es ginge um einen Blog mit vielen Artikeln...
Ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen? Es ginge um einen Blog mit vielen Artikeln...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.01.2012 03:11:09
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn die Urheberrechtsverletzung eine gewisse Größe erreicht, ist in der Tat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Bei vielen Artikeln ist diese gewisse Größe durchaus in gefährlicher Nähe. Vorsicht ist daher anzuraten.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn die Urheberrechtsverletzung eine gewisse Größe erreicht, ist in der Tat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Bei vielen Artikeln ist diese gewisse Größe durchaus in gefährlicher Nähe. Vorsicht ist daher anzuraten.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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