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Frage geschrieben am 29.08.2011 10:14:52

Urheberrechtsverletzung - Vereinslogo

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 744
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Habe eine Idee zum Fussball und möchte diese gerne in die Tat umsetzen.
Dazu brauche ich aber die Genehmigung des Vereinslogos der Vereine.
Habe nun ein Muster erstellt mit dem Vereinslogo und zugleich auch den Schriftzug MUSTER quer über das Logo gezogen.
Habe ich nun das Urheberrecht verletzt?
Kann mich der Verein strafen ?
Das Muster bekommt nur der jeweilige Verein.


Antwort geschrieben am 29.08.2011 11:22:46
Rechtsanwalt AWR Anwaltskanzlei Aljoscha Winkelmann Rechtsanwalt Winkelmann
Osthofstraße 24, 48163 Münster, Tel: 02536-3089355, Fax: 02536-6057
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre am 29.08.2011 10:14:52gestellte Frage
Urheberrechtsverletzung - Vereinslogo
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € 35,00

beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt :

Sie sollten sich keine Sorgen über eine Urheberrechtsverletzung oder eine zu erwartenden Vereinsstrafe machen.

Die alleinigen sog. Verwertungsrechte an dem Logo aus Urheberrechtlicher Sicht liegen zwar beim Verein. Urheberrechtsverletzungen, die hier in Betracht kommen, sind:

Verletzung
1. des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG)
2. des Verbreitungsrechts (§ 17 UrhG)

Zu 1.: Keine Verletzung Ihrerseits, denn Sie haben das Logo ja nicht vervielfältigt, sondern lediglich eine mit „Muster" gekennzeichnete Veränderung daran vorgenommen.

Zu 2.: Keine Verletzung Ihrerseits, denn Sie haben das Logo ja nicht in der Öffentlichkeit angeboten (geschwiege denn In Verkehr gebracht) sondern nur den jeweiligen Vereinen Ihre Umgestaltungsidee zugänglich gemacht (bzw. planen dies sogar erst noch, wenn ich Sie richtig verstanden habe). Dieser ist ja der Urheber selbst und kein Dritter und damit keine „Öffentlichkeit".

Sie hatten bislang nur eine Umgestaltungsidee, die Sie den Vereinen vorgeschlagen haben bzw. vorschlagen wollen. Dadurch wird noch kein Urheberrecht verletzt.

Sollte der Verein andere Meinung sein und Ihnen eine Strafe aussprechen oder wg. Urheberrechtsverletzung in Anspruch nehmen, können Sie mich oder einen Kollegen jederzeit über den Direktauftrag kontakteiern.


Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Ich weise abschließend darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.


Mit freundlichen Grüßen


Aljoscha Winkelmann (Rechtsanwalt)


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Urheberrechtsverletzung - Vereinslogo | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-08-29
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